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Die III. Konferenz "Der Hauptfeind steht im eigenen Land" - Schwerpunkt "'Heim ins Reich'? - Deutsche Volksgruppenpolitik" wurde von www.secarts.org veranstaltet und fand vom 02. bis zum 05. Juni 2011 in Göttingen statt.
Dieser Text wurde als Referat auf der III. Konferenz gehalten. Weitere Referate der III. Konferenz werden im Laufe der Zeit verschriftlicht sowie als Audiodateien zum Download bereitgestellt.



Ich möchte zunächst ein paar allgemeine Aspekte zur deutschen "Volksgruppenpolitik" ausführen. Danach möchte ich eingehen auf einige wichtige Stationen der Entwicklung dieser "Volksgruppenpolitik" im Verlauf der letzten 200 Jahre. Letzteres aus drei Gründen: Man kann an der Entstehung und an der Entwicklung einer Politik meist sehr gut erkennen, wie sie strukturiert ist; man kann an der Geschichte einer Politik auch gut erkennen, welches Eskalationspotenzial in ihr steckt; und schließlich ist die Geschichte das Material, aus dem man schöpfen kann, wenn man überhaupt abschätzen will, wie sich eine bestimmte Politik grundsätzlich entwickeln kann.

Zur ideologischen Grundlage: Die "Volksgruppenpolitik" basiert auf der völkischen Ideologie. Darunter verstehe ich im Kern die Ansicht, dass die Menschheit sich nicht primär nach sozialen Kategorien einteilen lässt, also nach der Zugehörigkeit zu einer Klasse oder einem Geschlecht, sondern nach biologischen Kategorien, also nach der Abstammung, nach der Zugehörigkeit zu einem über die blutliche Herkunft definierten "Volk". Nach Ansicht von Völkischen bilden die einzelnen "Völker" jeweils spezifische Eigenarten aus; die Nazis haben das den "Volkscharakter" genannt. Die völkische Ideologie betrifft auch Staaten. Nach völkischer Ideologie hat jedes "Volk" ein bestimmtes Gebiet, das ihm zusteht, eine bestimmte "Heimat", und darauf soll es im Idealfall - alles aus völkischer Sicht natürlich - einen eigenen Staat errichten. Dabei stimmen die tatsächlich vorhandenen Staaten nicht immer mit den von einem "Volk" bewohnten Gebieten überein.

Es gibt natürlich auch ein Gegenmodell zu diesem völkischen Ansatz. Dieses Gegenmodell fasst nicht alle Menschen mit gemeinsamer blutlicher Abstammung zusammen, sondern alle Menschen, die in einem bestimmten Gebiet wohnen, unabhängig von ihrer blutlichen Herkunft. Das ist das Modell, das vor allem in den angelsächsischen Staaten in Geltung ist, aber auch weithin etwa in Frankreich. Im Falle Großbritanniens ist es leicht nachvollziehbar, dass das territoriale Modell gut passt: Die Grenzen des Landes, eines sehr alten Staates, sind durch die Küsten festgelegt und standen nie wirklich in Frage. Auch Frankreich ist ein sehr alter Staat, dessen Gebiet im Großen und Ganzen seit vielen Jahrhunderten festgelegt ist. Anders verhält es sich aufgrund der Geschichte mit Deutschland. Das völkische Denken hat sich auf dem Gebiet des heutigen Deutschland und etwas darüber hinaus in einer Zeit durchgesetzt - nämlich zu Beginn des 19. Jahrhunderts -, als unklar war, wie groß Deutschland überhaupt sein soll, welche der vielen kleinen Königreiche und Fürstentümer aus dem zerfallenen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation überhaupt dazugehören müssten. Die Völkischen hatten mit ihren Gedanken völlig freien Lauf; man konnte mit seinen Vorstellungen für das künftige deutsche Staatsgebiet unterschiedlich weit ausgreifen. Seit damals ist es übrigens stets zu beobachten, dass dem völkischen Denken in Deutschland ein expansives Moment innewohnt; das völkische Denken ist in seinem Kern expansiv.

Nach völkischem Denken gibt es "Volksgruppen", Teile des deutschen "Volkes", die außerhalb des deutschen Staatsgebietes leben, aber aufgrund ihrer Abstammung eben doch zum deutschen "Volk" gehören. Es gibt eine aktuelle Landkarte des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, eine sozusagen mit staatlicher Anerkennung versehene Karte, die im Internet einsehbar ist. Darauf sind in unterschiedlichen Farben verschiedene deutsche "Volksgruppen" in Ost- und Südosteuropa markiert; die unterschiedlichen Farben sind aus historischen Gründen markiert, sie bezeichnen entweder (in gelb) Gebiete, in denen heute noch deutsche "Volksgruppen" leben, oder aber (in rosa) Gebiete, aus denen die deutschsprachigen Bevölkerungsgruppen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg vollständig umgesiedelt wurden. Unabhängig davon weisen all diese Gebiete einen deutschen Bezug auf, sind also Teil der "Heimat" der Deutschen in Ost- und Südosteuropa.

Nun fragt man sich natürlich, wie festgestellt werden soll, wer alles zu den deutschen "Volksgruppen" dazugehört. Die Nazis erstellten zu diesem Zweck die sogenannten Deutschen Volkslisten. Darauf waren "rein Deutschstämmige" vermerkt, "Arier" im NS-Sprachgebrauch, aber auch Menschen, die die Nazis für zwar "rassisch etwas vermischt", aber "eindeutschungsfähig" hielten. Auch der bundesdeutsche Staat hat seine Kriterien, wer einer deutschen "Volksgruppe" angehört; und das ist wichtig, denn wer zu einer deutschen "Volksgruppe" gehört, hat im Prinzip das Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Die geltenden Kriterien kann man beispielsweise bei den deutschen Konsulaten in Polen ganz bequem im Internet abrufen. Dort findet man unter anderem in dem "Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit" Folgendes: "Sofern Sie selbst oder Ihre Ahnen aus dem Gebiet stammen, welches vor dem Zweiten Weltkrieg zur Republik Polen gehörte, bzw. sofern Sie oder Ihre Ahnen dort gewohnt haben, ist davon auszugehen, dass Ihre Familie am 1. September 1939 die polnische und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß. In diesem Fall ist im Hinblick auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nachzuweisen, dass der Vater oder Großvater in die sogenannte Deutsche Volksliste aufgenommen worden ist." Die NS-Kriterien werden also nach aktueller deutscher Gesetzgebung übernommen.

Die Karte des Bayerischen Sozialministeriums zeigt nur deutsche "Volksgruppen" in Osteuropa; an Westeuropa traut man sich dort offenbar nicht heran. Aber natürlich gibt es nach Ansicht von Völkischen auch deutsche "Volksgruppen" in Westeuropa. Damit befasst sich unter anderem - dieses Beispiel ist willkürlich gewählt - die Deutsche Burschenschaft als ein Dachverband von Studentenverbindungen. Der Deutschen Burschenschaft gehören übrigens unter anderem der Bundesverkehrsminister und der Innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an. Auf einer Karte, die die Deutsche Burschenschaft in ihrem Handbuch abdruckt (in der Ausgabe aus dem Jahr 2005), sind auch Gebiete verzeichnet, in denen - etwa in Ostbelgien oder im Alsace und der Lorraine - angebliche deutsche "Volksgruppen" leben. Zu diesen Gebieten gehört nicht zuletzt auch ein Teil Norditaliens, nämlich Südtirol.

Eine deutsche "Volksgruppenpolitik" in staatlicher Form gibt es seit der Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871. Das liegt daran, dass es schon damals Gebiete gab, die von deutschsprachigen Minderheiten - in völkischer Terminologie: von deutschen "Volksgruppen" - bewohnt wurden, die aber außerhalb des Deutschen Reiches lagen. Ganz besonders die "Alldeutschen", eine besonders aggressive Fraktion innerhalb der damaligen deutschen Bourgeoisie, waren damals mit der Frage beschäftigt, was sich tun lasse, um die deutschen "Volksgruppen" außerhalb des Deutschen Reiches in der einen oder anderen Form enger anzubinden. Ein Beispiel für die irrsinnigen Vorstellungen von einem deutschen Riesenreich bietet eine Landkarte, die Ende des 19. Jahrhunderts gedruckt wurde und die nicht nur riesige Gebiete im Osten, sondern unter anderem auch die Niederlande in ein Großgermanisches Reich eingliedert - manchen Völkischen gelten die Niederlande als ein Gebiet, dessen Bewohnerinnen und Bewohner dem "germanischen Volk" und angehören und damit letztlich auch Deutsche seien.. Ein prominenter Vertreter dieses Flügels, Ernst Hasse, zeitweise Vorsitzende des Alldeutschen Verbandes, hat 1895 eine Schrift mit dem Titel "Großdeutschland und Mitteleuropa um das Jahr 1850" verfasst, aus der ich eine kleine Passage zitieren möchte, weil sie sehr charakteristisch für einen völkischen Politikansatz ist:

"Das Deutsche Reich ist weder ein 'deutsches' Reich, noch ist es 'das' Deutsche Reich. Im heutigen Deutschen Reiche wohnen neben 47 Millionen Deutschen 4 Millionen Undeutsche, und außerhalb dieser schwarzweißroten Grenzpfähle wohnen allein in Europa auch noch 21 Millionen Deutsche, davon 2 Millionen in der Schweiz, 10 Millionen in Oesterreich-Ungarn, 1 Million in Rußland und 8 Millionen Niederdeutsche in Belgien und den Niederlanden. Daraus ergiebt sich für uns Deutsche ohne weiteres die Notwendigkeit einer staatlichen Entwickelung in der Richtung der Herstellung der Uebereinstimmung zwischen Sprachgebiet und Staatsgebiet, zunächst die Verwandelung des jetzigen Staatsgebietes des Deutschen Reiches in ein Nationalgebiet durch Germanisierung aller innerhalb desselben lebenden Sprachfremden und Rassenfremden - und für später die Verwandelung des jetzigen deutschen Sprachgebietes innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen in ein deutschvolkliches Staatsgebilde."

Schon damals wurde die deutsche "Volksgruppenpolitik" nicht nur in Bezug auf die deutschen "Volksgruppen" angewandt. Sie wurde auch auf fremde "Volksgruppen" übertragen, und das betraf vor allem gegnerische Staaten. Die Grundidee dabei kann man sich am Beispiel Russland deutlich machen, das ja 1914 tatsächlich Kriegsgegner war. Russland lässt sich nach völkischen Kriterien in zahlreiche kleinere Teilterritorien zerlegen; bekannte Beispiele sind die kleinen kaukasischen Gebiete wie Tschetschenien, Dagestan etc., aber auch die heute eigenstaatlichen zentralasiatischen Republiken von Turkmenistan bis Tajikistan. Wenn man kleinere Gebiete aus einem großen Staat herausbricht, schwächt man diesen großen Staat natürlich sehr. Völkische Konzepte für Russland haben längst nicht nur Alldeutsche, sondern auch gemäßigtere Kräfte vertreten, unter anderem der Zentrumspolitiker Matthias Erzberger in einer Kriegszieldenkschrift vom September 1914. Darin schrieb er, man solle die "Befreiung der nichtrussischen Völkerschaften vom Joch des Moskowitertums und die Schaffung von Selbstverwaltung im Innern der einzelnen Völkerschaften" anstreben - "unter militärischer Oberhoheit Deutschlands, vielleicht auch mit Zollunion". Im Friedensvertrag von Brest-Litowsk wurde dieses Konzept in Teilen verwirklicht, unter anderem mit der Schaffung des ukrainischen Staates, auch wenn dieser Friedensvertrag ja nicht lange Bestand hatte.

Ein wichtiger Bezugspunkt für die deutschen "Volksgruppenpolitik" waren schon in der Zeit der Weimarer Republik die 14 Punkte des US-Präsidenten Wilson vom 8. Januar 1918. Dort heißt es in Punkt 10: "Den Völkern Österreich-Ungarns, deren Platz unter den Nationen wir geschützt und gesichert zu sehen wünschen, sollte die freieste Gelegenheit zu autonomer Entwicklung zugestanden werden." Faktisch drückte sich darin eine ganz bestimmte politische Absicht aus. Den westlichen Alliierten war damals klar, dass mit der Neuordnung Europas nach dem Krieg Vorkehrungen getroffen werden mussten, um ein erneutes Ausgreifen des deutschen Imperialismus in Richtung Osten zu verhindern. Zur Lösung dieses Problems sollte ein Gürtel von Staaten geschaffen werden - Polen, die Tschechoslowakei, Jugoslawien -, die stark genug waren, um ein erneutes deutsches Ausgreifen zu verhindern. Selbstverständlich musste man die Bildung dieser Staaten begründen. Im Falle Polens war das einfach - Polen ist ja ein sehr alter Staat, der nur im Lauf der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts schrittweise von Preußen, Russland und Österreich okkupiert worden war. Im Falle der Tschechoslowakei und Jugoslawiens suchte man mit dem 10. Punkt von Wilson zu argumentieren - unter Bezug auf die Bewegungen der unterdrückten slawischsprachigen Minderheiten im Habsburgerreich. Man argumentierte in diesem Zusammenhang gerne mit dem Begriff "Selbstbestimmungsrecht der Völker", wobei "Völker" nicht unbedingt ethnisch konnotiert war - jedenfalls außerhalb Deutschlands -, sondern sich einfach auch auf die Bevölkerungen eines Gebietes unabhängig von ihrer Abstammung beziehen konnte. Allerdings haben sich von Anfang an auch Völkische auf das "Selbstbestimmungsrecht der Völker" berufen.

In der Weimarer Republik trieb Deutschland weiterhin seine "Volksgruppenpolitik". Paradigmatisch hat sie Gustav Stresemann formuliert, der Außenminister der Jahre 1923 bis 1929. In einer nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Denkschrift erläuterte er damals, wie die deutschen "Volksgruppen" genutzt werden sollten, solange man eine Annexion ihrer Wohngebiete nicht offen anstreben konnte. Stresemann fügte später hinzu, dass er auf lange Sicht eine solche Annexion nicht ausschloss. In seiner Denkschrift (Titel: "Die außenpolitische Notwendigkeit einer den Bedürfnissen der deutschen Minderheiten in Europa entsprechenden Regelung des Minderheitenrechts innerhalb des Reiches") erläuterte er:

"Das deutsche Volk ist in der einzigartigen Lage, daß kaum drei Viertel seiner Angehörigen in eigenen Staatsgebilden - im Reich und in Deutsch-Österreich - vereinigt sind, während der Rest (von den Deutschschweizern und Deutsch-Luxemburgern kann in diesem Zusammenhange abgesehen werden) unter fremder Staatshoheit lebt. (...) Die deutschen Minderheiten in Europa, etwa 9 Millionen Menschen, verteilt in mehr oder weniger geschlossenen Siedlungen auf fast sämtliche Staaten des europäischen Kontinents, lassen sich in 4 Gruppen scheiden, von denen die erste Gruppe die deutschen Volksteile umfaßt, deren Siedlungsgebiete unmittelbar an die Grenzen des Reichs und Deutsch-Österreichs anstoßen, während in der 2. Gruppe das Deutschtum längs der baltischen Küste, in der 3. Gruppe das Deutschtum längs des Donaubeckens und entlich in der 4. Gruppe die deutschen bäuerlichen Kolonien in Rußland zusammengefaßt werden können."

Zum politischen Umgang mit den "Volksgruppen" heißt es bei Stresemann:

"Es liegt auf der Hand, welchen Wert in politischer, kultureller und wirtschaftlicher Beziehung die Erhaltung dieser Minderheiten und ihrer deutschen Gesinnung für das Reich haben muß. Politisch werden sie berufen sein, als Mitträger der Politik eines fremden Staates die Politik dieses Staates in einem für das Deutsche Reich günstigen Sinne zu beeinflussen; kulturell werden sie als der geborene Vermittler für die Ausbreitung und das Verständnis deutscher Kultur und deutscher Weltanschauung bei ihrem Staatsvolke dienen; wirtschaftlich werden sie nicht nur selbst Absatzgebiete für deutsche Industrieprodukte und Lieferungsgebiete für in Deutschland benötigte Rohstoffe sein können, sondern zugleich auch wertvolle Stützpunkte für die Propaganda der deutschen Wirtschaft im Auslande."

Ein kleines aktuelles Beispiel für den ökonomischen Aspekt: Es gibt eine deutschsprachige Minderheit in Kasachstan. So gut wie jedesmal, wenn ein deutscher Regierungspolitiker nach Kasachstan fliegt, trifft er dort Vertreter dieser Minderheit. Das dient ausdrücklich auch der Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen, was im Falle Kasachstans alles andere als unwichtig ist - denn Kasachstan verfügt über viele Rohstoffe, auf die es auch andere Staaten abgesehen haben, unter anderem - das befürchten zumindest die deutschen Außenpolitiker - China.

Welches Potenzial in der "Volksgruppenpolitik@C×AŽU@C×AŽU`”BŽU(ûAŽU¨C×AŽU`C×AŽU@`C×AŽUerreichs, die ja damit begründet wurde, dass Österreich eigentlich auch "deutsch" sei. Der zweite Schritt - und der war von der politischen Technologie her schon aufwendiger - betraf die deutschsprachigen Gebiete der Tschechoslowakei, die sogenannten Sudetengebiete. Es ist bekannt, wie mit völkischer Agitation die Bestrebungen unter den Sudetendeutschen, ihre Wohngebiete dem Deutschen Reich einzuverleiben, angefeuert wurden - bis hin zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Es kam schließlich sogar zur Bildung von Milizen, etwa dem sogenannten Sudetendeutschen Freikorps, mit deren Hilfe die völkischen Kräfte eine solche Gewalteskalation erreichen konnten, dass es zu internationalen Konferenzen über die Lage der Sudetendeutschen kam. Das Ganze gipfelte schließlich im Münchner Diktat von Ende September 1938, in dem Großbritannien und Frankreich den Deutschen den Einmarsch der Wehrmacht in die Sudetengebiete und deren anschließende Annexion erlaubten. Ähnliche Schritte wurden auch für Polen geplant; weil Polen sich aber entschlossen dagegen wehrte, konnten diese Schritte erst nach dem militärischen Überfall vom 1. September 1939 umgesetzt werden.

Die "Volksgruppenpolitik" ist eine ideologisch begründete Politik. Es wäre aber ein Missverständnis zu glauben, dass es sich bei ihrer Umsetzung um etwas Bekenntnishaftes dreht, um etwas, was nicht verhandelt werden kann. Selbst in den Zeiten, als die "Volksgruppenpolitik" am Radikalsten exekutiert wurde, in der Zeit des Nationalsozialismus, betrieb das Regime immer auch eine Art von Realpolitik. Das Beispiel Südtirol zeigt das deutlich. Aus völkischer Sicht hätte Südtirol natürlich genauso wie etwa die Sudetengebiete annektiert werden müssen. Genau das forderten auch die Völkischen in dem Gebiet. Allerdings war das Deutsche Reich auf Absprachen mit dem italienischen Faschismus angewiesen, und dieser erhob selbst Ansprüche auf Südtirol. Es kam schließlich zu einer realpolitischen Übereinkunft zwischen Hitler und Mussolini, die sich darauf einigten, dass Südtirol italienisch bleibe, die Deutschsprachigen dort aber "heim ins Reich" ziehen könnten. Diese sogenannte Optionslösung wurde von den Völkischen in Südtirol als Verrat an der völkischen Idee begriffen - absurd, wenn man sich überlegt, dass den Nazis Verrat an völkischen Idealen vorgeworfen wurde. Dabei sind die Völkischen in Südtirol nicht die einzigen gewesen, die damals aus ihrer Sicht vom Reich fallengelassen wurden; dasselbe traf etwa auch auf die Baltendeutschen zu.

Südtirol ist das erste Gebiet gewesen, in dem die Bundesrepublik auf dem Gebiet der "Volksgruppenpolitik" wieder aktiv wurde. Es gab in den 1950er und 1960er Jahren in Südtirol tatsächlich eine starke Autonomiebewegung, die diverse Sonderrechte auf dem Gebiet der Kultur, der Bildung etc. forderte. Es ging den Völkischen in Südtirol damals darum, das "Deutschtum" in ihrem Wohngebiet zu stärken. Die Autonomiebewegung wurde aus der Bundesrepublik unterstützt, aber nicht nur sie. Es gab zur damaligen Zeit Kräfte in Südtirol, aber auch in Deutschland und in Österreich, die auf lange Sicht den Anschluss Südtirols an Österreich und - wer weiß - irgendwann einmal an Deutschland anstrebten. Das waren Kräfte, die unter anderem in Burschenschaften zu finden waren. Diese Kräfte verfolgten damals eine Art Radikalisierungsstrategie. Sie zielten darauf ab, die Autonomiebewegung zu einer härteren, entschiedeneren Politik anzutreiben, und als Mittel für eine solche Radikalisierung griffen sie zu Gewalt. Es kam zunächst zu Sprengstoffanschlägen auf Strommasten. Das war insofern für die Völkischen sinnvoll, als sie darauf abzielten, Industriebetriebe lahmzulegen. Italien versuchte damals, das sehr ländliche Südtirol zu industrialisieren, und in diesem Zusammenhang zogen zahlreiche Arbeiterinnen und Arbeiter aus dem bitter armen Süden Italiens in den Norden - Personen also, die aus Sicht der Völkischen in Südtirol nichts zu suchen hatten, und um sie loszuwerden, schädigte man die Industrie, die ihnen Arbeit bot. Es blieb allerdings nicht bei Gewalt gegen Sachen. Die gewalttätigen völkischen Kräfte in Südtirol begannen in den 1960er Jahren auch mit Anschlägen auf Menschen; beim wohl blutigsten Attentat wurde 1967 nicht nur ein Strommast gesprengt, sondern der Tatort mit Minen versehen, durch die vier italienische Polizisten bei der Spurensicherung am Tatort getötet wurden. Interessant ist, dass auch diese gewalttätige Strömung - gerade einmal 25, 30 Jahre nach dem Terror der Sudetendeutschen, dem sie nicht unähnlich war - auch von einflussreichen Politikern aus der Bundesrepublik unterstützt wurde, unter anderem von Bundestagsabgeordneten.

In Südtirol gibt es nach wie vor eine völkische Bewegung, die auf eine stärkere Anbindung, vielleicht sogar den Anschluss an Österreich zielt. Die völkischen Kräfte in Südtirol werden unter anderem vom Freistaat Bayern konsequent unterstützt, aber auch von einer Organisation namens Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen (FUEV). Die FUEV ist weithin unbekannt, aber in der politischen Praxis alles andere als einflusslos. Sie wurde in den 1950er Jahren gegründet - von alten NS-"Volksgruppen"-Spezialisten, die ihre Politik in der Bundesrepublik und angepasst an die deutlich geänderten Rahmenbedingungen fortsetzten. Sie hat zum Ziel, für alle "Volksgruppen" in ganz Europa möglichst weit reichende Sonderrechte durchzusetzen. "Europa" ist dabei sehr weit gefasst und reicht bis nach Zentralasien, wo die FUEV - etwa in Kasachstan, aber nicht nur dort - deutsche "Volksgruppen" entdeckt hat.

Die FUEV geht dabei recht geschickt vor: Sie bevorzugt nicht die deutschen "Volksgruppen", jedenfalls nicht offiziell, sondern sie kämpft für alle. So gibt es zum Beispiel eine Arbeitsgemeinschaft Slawischer Minderheiten in der FUEV; das hat zur Folge, dass die FUEV nur schwer als "Deutschtums"-Organisation kritisierbar ist. Mit den nichtdeutschen Minderheiten aus anderen Staaten wird natürlich auch ein potenzielles Destabilisierungspotenzial bereitgehalten. Ein Beispiel sind die ungarischsprachigen Minderheiten aus den an Ungarn angrenzenden Ländern, die ja tatsächlich in ihren Heimatstaaten mit ihrer an Ungarn orientierten Politik teilweise große Unruhe stiften. Selbstverständlich unterhält die FUEV jedoch auch eine Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten, in der sämtliche deutschsprachigen Minderheiten von Ostbelgien bis Kirgistan zusammengefasst sind. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten trifft sich unter dem Dach der FUEV einmal im Jahr. Bei diesen Treffen sind stets auch hochrangige Vertreter des Bundesinnenministeriums anwesend, das ja bis zum heutigen Tage eine Abteilung für deutsche "Volksgruppen" unterhält. Auf diesen Tagungen kann damit unter dem unverdächtigen Dach der FUEV eine Abstimmung sämtlicher deutschsprachiger Minderheitenorganisationen mit der Bundesregierung stattfinden, ohne dass es die Öffentlichkeit bemerkt. Nebenbei: Die FUEV hat ihren Sitz in Deutschland - in Flensburg -, und sie ist sehr lange hauptsächlich aus bundesdeutschen Staatsetats finanziert worden. Heute bezahlen in größerem Maße auch die deutschsprachigen Minderheiten etwa in Belgien oder Italien (Südtirol) die Verbandsaktivitäten.

Ein Beispiel für die aktuelle deutsche "Volksgruppenpolitik" ist Sibiu in Rumänien, das frühere Hermannstadt. Bürgermeister dort ist Klaus Johannis, ein Angehöriger der deutschsprachigen Minderheit, die nicht sehr zahlenstark ist - die meisten von ihnen sind nach 1989 nach Deutschland ausgewandert -, aber nichtsdestotrotz recht einflussreich. Die deutschsprachige Minderheit verfügt über eine gewisse Infrastruktur, die von kulturellen Einrichtungen - Denkmälern, Museen, Kirchen - über karitative Institutionen bis zu Schulen reicht. Sie wird finanziell aus der Bundesrepublik unterstützt. Allein das Bundesinnenministerium hat im Zeitraum von 1990 bis 2004 fast 90 Millionen Euro für die "Stabilisierung der deutschen Minderheit in Rumänien" eingesetzt. Es kommen noch umfangreiche weitere Gelder hinzu. Selbstverständlich kommen Aktivitäten der Vertriebenenverbände der deutschsprachigen Minderheit in Rumänien ebenso zugute wie Mittel von Stiftungen - ein Beispiel ist die Düsseldorfer Hermann-Niermann-Stiftung, die deutschsprachige Minderheiten im Ausland regelmäßig fördert.

Sibiu hat zeitweise sogar Gelder des deutschen Entwicklungsministeriums bekommen, und zwar zur Renovierung der Altstadt von Sibiu. Das ist natürlich für die Stadt von großem Nutzen, denn es fördert den Tourismus, der Geld in das recht arme Land bringen kann; konkret hat es dazu beigetragen, dass Sibiu unlängst europäische Kulturhauptstadt werden konnte, übrigens mit Unterstützung der Bundesregierung. Auch das war natürlich eine tourismus- und damit einkommensfördernde Maßnahme. Schließlich siedeln sich deutsche Konzerne, die Rumänien als Standort für die Billiglohnproduktion ausgewählt haben, nicht selten in Sibiu an, weil die deutschsprachige Minderheit dort ihnen einen wichtigen Vorteil bietet: Ihre Angehörigen sind zweisprachig aufgewachsen, können also - etwa als Vorarbeiter - zwischen dem deutschen Führungspersonal und rumänischen Arbeitskräften eine wichtige Mittlerrolle einnehmen. Alles zusammengenommen bildet sich dabei eine Art Deutschtumsinsel in Südosteuropa heraus, die um Einiges wohlhabender und damit attraktiver ist als ihr Umfeld. Die Unterstützung aus Deutschland wiederum hat es Klaus Johannis ermöglicht, sich den Bürgermeisterposten zu sichern, denn er gilt als derjenige, der in der Lage ist, die wohlstandsfördernden Kontakte nach Deutschland zu sichern. Ende 2009 wäre Klaus Johannis übrigens sogar beinahe rumänischer Staatspräsident geworden. Er ist nur in den "Deutschtums"-Strukturen, nicht aber in den rumänischen Parteien verankert, und als es Ende 2009 großen Streit zwischen den Parteien in Bukarest gab, galt er als aussichtsreicher Kandidat für eine "technische" Übergangsregierung.

Sibiu ist ein Paradebeispiel für die deutsche "Volksgruppenpolitik". So glatt wie dort läuft es für die Deutschen nur selten. Beispiele für eine immerhin halbwegs erfolgreiche "Volksgruppenpolitik" finden sich im Süden Polens, dem ehemaligen Schlesien, daneben aber auch in Ostbelgien oder etwa in Südtirol. In Osteuropa ist die "Volksgruppenpolitik" gewöhnlich sehr eng mit der "Vertriebenenpolitik" verbunden. Hintergrund ist, dass die deutschen "Volksgruppen" dort ja bekanntermaßen nach dem Zweiten Weltkrieg weitgehend umgesiedelt wurden. Dennoch ist es den Vertriebenenverbänden gelungen, mit einem kleinen technischen Kniff die alte "Volksgruppenpolitik" weiterzuführen. Der Ansatzpunkt dafür waren die ersten Organisierungsversuche der Umgesiedelten nach 1945.

Es lag 1945 für die Umgesiedelten durchaus nahe, sich zusammenzuschließen. Selbstverständlich hatten die Menschen, die umgesiedelt worden waren, Schwierigkeiten an ihren neuen Wohnorten, die sie mit anderen Umgesiedelten teilten. Im Sinne einer gewissen Selbsthilfe lag es durchaus nahe, sich in Umgesiedeltenverbänden vor Ort zusammenzuschließen. Dies geschah auch - allerdings unter zweierlei Gesichtspunkten. Der eine war der genannte Gesichtpunkt - schlicht und einfach Zusammenschlüsse der an einem Ort lebenden Umgesiedelten. Daneben trieben vor allem frühere NS-"Volksgruppen"-Spezialisten aus den ehemaligen Ostgebieten, die selbst umgesiedelt worden waren, ein zweites Modell voran. Es bestand darin, sämtliche Umgesiedelten aus ein und derselben Herkunftsregion zusammenzuschließen. Auf diese Weise entstand beispielsweise die Sudetendeutsche Landsmannschaft als Zusammenschluss aller umgesiedelten Sudetendeutschen. Innerhalb der Sudetendeutschen Landsmannschaft wurden auch die einzelnen Landkreise in den Herkunftsgebieten in Form von "Heimatkreisgemeinschaften" organisiert. Das war äußerst aufwendig, vor allem in der unmittelbaren Nachkriegssituation, aber es hatte eine durchschlagende politische Wirkung: In den Vertriebenenverbänden konstituierten sich praktisch die alten deutschen "Volksgruppen" in Form von "Volksgruppen im Exil". Vielleicht am deutlichsten ist dieses Prinzip bei der Sudetendeutschen Landsmannschaft ausgeprägt. Deren Heimatkreisvertreter treffen sich alle vier Jahre, um einen Vorstand zu wählen. So wie sich die Sudetendeutsche Landsmannschaft als "Volksgruppe im Exil" begreift, versteht sich der Vorstand als eine Art "Ministerpräsident" der "Sudetendeutschen Volksgruppe im Exil". Auf diese Art ist es bis heute natürlich einfach, aggressiv Ansprüche auf die Herkunftsgebiete in Osteuropa aufrecht zu halten.

Als juristisches Instrument dazu dient das "Recht auf die Heimat". Als Anspruch festgeschrieben ist es in der "Charta der deutschen Heimatvertriebenen" aus dem Jahr 1950. Das Papier gilt bis heute als "Grundgesetz der Vertriebenen". Es ist in mehrfacher Hinsicht interessant. Es ist am 5. August 1950 verabschiedet und am 6. August öffentlich proklamiert worden, fast auf den Tag genau fünf Jahre nach der Unterzeichnung des Potsdamer Abkommens. Der Bund der Vertriebenen (BdV) bestätigt heute ausdrücklich, dass die Charta als Gegenmodell zum Potsdamer Abkommen konzipiert worden ist. Deswegen hat sie auch den Namen "Charta" bekommen, der üblicherweise nur für völkerrechtlich höchst bedeutsame Dokumente verwendet wird. Inhaltlich wendet sich die Charta gegen diejenigen Passagen des Potsdamer Abkommens, die die Umsiedlung der Deutschen begründen. In der Charta heißt es an ganz zentraler Stelle, es gebe ein "Recht auf die Heimat". Damit ist gemeint, dass jeder Mensch das Recht habe, unter allen Umständen nicht umgesiedelt zu werden - kein Scherz: ein solches Recht hätte selbst für den Braunkohletagebau weitreichende Bedeutung -, dass die Umsiedlung der Deutschen also ein himmelschreiendes Unrecht gewesen sei. Unter Rückgriff auf das angebliche "Recht auf die Heimat", das im internationalen Recht übrigens nicht existiert und nur von deutschen Völkerrechtlern proklamiert wird, suchen also die Umgesiedelten ihre Ansprüche geltend zu machen. Es ist übrigens unter Völkerrechtlern aus dem Vertriebenenmilieu umstritten, was das "Recht auf die Heimat" alles beinhalten soll. Es gibt durchaus Völkerrechtler, die der Ansicht sind, mit ihm seien Ansprüche auf politische Mitsprache in den Herkunftsgebieten abgedeckt.

Im Sinne einer solchen Mitsprache in den Herkunftsgebieten wird schon heute gehandelt. Ein Beispiel ist die Landsmannschaft Ostpreußen. Sie führt seit einigen Jahren sogenannte Kommunalpolitische Kongresse durch. Dabei kommen Funktionäre der Landsmannschaft und Kommunalpolitiker aus Nordostpolen zusammen, um gemeinsam über Kommunalpolitik zu reden - natürlich nicht über Kommunalpolitik in Deutschland, sondern über Kommunalpolitik in Nordostpolen, dem früheren Ostpreußen. Die Kommunalpolitischen Kongresse bilden eine Art Dach über anderen Kooperationen, die zwischen den einzelnen Heimatkreisgemeinschaften und ihren Herkunftsorten längst separat beschlossen wurden. Dabei geht es in aller Regel darum, dass entweder konkrete gemeinsame Projekte festgelegt werden, etwa die Renovierung alter "deutscher Kulturdenkmäler" im Nordosten Polens mit polnischen Mitteln und vielleicht mit Unterstützung aus Deutschland. Es gibt inzwischen auch Kooperationsverträge, in denen polnische Kommunen den entsprechenden Heimatkreisgemeinschaften ganz formell Mitsprache etwa in kulturellen Fragen zugesichert haben. Auf diese Weise erhalten die Heimatkreisgemeinschaften tatsächlich eine politische Mitsprache in den ehemaligen deutschen Ostgebieten. Dabei müssen die Aktivisten in den Heimatkreisgemeinschaften nicht einmal selbst umgesiedelt worden sein: Man kann dort auch Mitglied werden, wenn entweder die Eltern umgesiedelt wurden oder wenn man sich schlicht und einfach per Willensakt zu den Herkunftsgebieten "bekennt".

Dass es natürlich auch ganz anders gegangen wäre, das zeigt das Beispiel DDR. Dort wurde ganz bewusst darauf verzichtet, mit "Landsmannschaften", der Postulierung eines "Rechtes auf die Heimat" und dem damit zusammenhängenden politischen Instrumentarium deutsche Ansprüche in den ehemaligen deutschen Ostgebieten geltend zu machen. Die DDR betrieb recht erfolgreich die Integration der Umgesiedelten in ihre neuen Wohngebiete; es gab zwar einige informelle Cliquen, die kulturelle Traditionen aus ihren Herkunftsgebieten pflegten, aber mit politischen Ansprüchen war dies nicht verbunden. Erst ab 1990 wurden die aggressiven Vertriebenenverbände mit all ihren Ansprüchen auch in der einverleibten DDR wieder gegründet. Die DDR ist ohnehin ein gutes Beispiel dafür, dass eine völlig andere Ostpolitik möglich war: Sie erkannte 1950 bereits endgültig die neue polnische Westgrenze an. Dies leistet nicht einmal der heute gültige deutsch-polnische Grenzbestätigungsvertrag, den die Bundesrepublik mit Polen 1990 geschlossen hat.

Abschließen möchte ich mit zwei Beispielen, die zeigen, wie sich die deutsche "Volksgruppenpolitik" in Europa durchsetzt. Es gibt politische Kräfte, die ähnlich gelagert sind und mit der deutschen völkischen Politik bestens harmonieren. Eine dieser Kräfte ist der flämische Separatismus. Er begründet sich ebenfalls völkisch, durch eine Abgrenzung von der Wallonie und den dort lebenden Französischsprachigen, denen eine romanische Abstammung nachgesagt wird. Der völkische flämische Separatismus zielt auf die Spaltung Belgiens ab; auf europäischer Ebene plädiert er für ein völkisch gegliedertes Europa. Der Vlaams Belang, die Partei, die dem flämischen Separatismus seit je den klarsten Ausdruck verleiht, drückt dies folgendermaßen aus (sprachliche Eigentümlichkeiten entstammen der vom Vlaams Belang autorisierten Übersetzung): "Der Vlaams Belang plädiert für einen konföderalen Europa. Die verschiedenen Völker sollen ihre eigene Identität behalten und ihre eigene Politik führen können. Unsere Partei verwirft einen europäischen föderalen Staat, ein europäisches Grundgesetz und eine europäische Bürgerschaft. Die EU darf keinen 'Belgien im grossen' werden."

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der flämische Separatismus eine lange Tradition der Kollaboration mit den Deutschen aufweist. Bereits vor dem Ersten Weltkrieg gab es Kräfte im Deutschen Reich, die eine Einverleibung der Niederlande und Flanderns in ein "Großgermanisches Reich" nicht ausschließen wollten; sie verfügten durchaus über Gesprächspartner in Flandern. Im Ersten Weltkrieg selbst bildete sich im okkupierten Flandern eine breitere Kollaborationstradition heraus, da die Deutschen den Flamen umfangreiche völkische Sonderrechte zusprachen. Ähnliche Kollaborationstraditionen wurden auch im Zweiten Weltkrieg erkennbar, nicht nur in Freiwilligenverbänden wie der Flämischen SS, sondern auch in einer allgemein recht breiten Sympathie für das Deutsche Reich. Der Vlaams Belang, die bedeutendste Partei des flämischen Separatismus, geht unmittelbar auf diese Kollaborationstradition zurück.

Ein weiteres Beispiel bietet Ungarn. Ungarn weist seit dem 19. Jahrhundert eine dominierende völkische Strömung auf, die der völkischen Ideologie in Deutschland in zentralen Grundzügen entspricht. Seit dem verlorenen Ersten Weltkrieg und dem Friedensvertrag von Trianon nutzt Ungarn die völkische Ideologie genauso wie Deutschland, um Ansprüche gegenüber den Wohngebieten ungarischsprachiger Minderheiten im Ausland aufrechtzuhalten. Betroffen sind vor allem Rumänien (heute: 1,5 Millionen Ungarischsprachige unter anderem in Transsilvanien) und die Slowakei (500.000 Ungarischsprachige im Süden des Landes), aber auch Serbien, Kroatien, Slowenien und die Ukraine. Ungarn, das in der internationalen Politik längst nicht so viel Beachtung findet wie Deutschland und sich deswegen mehr leisten kann, prescht dabei in Sachen "Volksgruppenpolitik" deutlich voran. Bekanntestes Beispiel dafür ist die Staatsbürgerschaft für die "Auslandsungarn", also für die ungarischen "Volksgruppen" in den Nachbarstaaten, die Budapest seit dem 1. Januar 2011 verleiht. Auf diese Weise werden nicht nur immer breitere Teile der ungarischsprachigen Minderheiten, sondern insbesondere auch deren politische Funktionäre in aller Form zu "Ungarn" gemacht. Dass dies die Souveränität vor allem Rumäniens und der Slowakei in hohem Maße beeinträchtigt, ist evident. Nebenbei: Wichtige Organisationen ungarischsprachiger Minderheiten in den Nachbarstaaten Ungarns sind in der FUEV organisert und damit auch direkt mit einer der Hauptorganisationen der deutschen "Volksgruppenpolitik" verkoppelt.

Dieses Referat wurde auf der III. Konferenz "Der Hauptfeind steht im eigenen Land", Göttingen 2011, gehalten.


 
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  Kommentar zum Artikel von IvanDrago:
Montag, 19.09.2011 - 16:58

Hi Jörg, ich schreibe gerade eine Hausarbeit zum Thema deutsche Volksgruppenpolitik im 3. Reich, und da ist dein Artikel natürlich sehr interessant für mich... Ziemlich am Anfang hast du ein Zitat eines Ernst Hasse, aus dem Buch "Großdeutschland und Mitteleuropa um das Jahr 1850" . Dieses Zitat würde ich gerne übernehmen wenn du nichts dagegen hast. Kannst du mir bitte die nötigen Quellenangaben geben?