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• Palästinas Kampf um Freiheit - die internationale Historie
Von Helga Baumgarten, Jerusalem, in der jW vom 13.12.
Unveräußerliches Recht – auf dem Papier
Brief aus Jerusalem: Seit 77 Jahren warten vertriebene Palästinenser auf Umsetzung von UN-Resolutionen
Es ist der 11. Dezember 1948: Die UN-Vollversammlung verabschiedet Resolution 194 mit dem Recht auf Rückkehr aller Vertriebenen. Monate nach der Vertreibung von etwa 750.000 palästinensischen Menschen aus dem neugegründeten Staat Israel kommt endlich die längst überfällige Reaktion der Vereinten Nationen. Vorbereitet wurde die Resolution von Count Folke Bernadotte, der 1947 als erster UN-Vermittler eingesetzt worden war. Am 17. September 1948 wurde der schwedische Adlige und Diplomat in Jerusalem von der extremistischen jüdischen Stern-Gang ermordet.
Die Basis für Bernadottes Analyse bildeten sicher die während der Nürnberger Prozesse von 1945 definierten Tatbestände. Dort hatten die Richter die Deportation von Zivilisten als ein Kriegsverbrechen und als ein Verbrechen gegen die Menschheit eingeordnet. In einem ersten Bericht sprach Bernadotte Klartext in seinen Empfehlungen: Die UNO muss das Recht der arabischen, sprich der palästinensischen Flüchtlinge auf Rückkehr in die inzwischen unter jüdischer Herrschaft stehenden Gebiete, also den Staat Israel, bestätigen. Dies müsste zum frühestmöglichen Zeitpunkt durchgesetzt werden. Flankiert werden sollte die Rückkehr mit ökonomischer und sozialer Rehabilitierung. Die Flüchtlinge, die nicht nach Israel gehen wollten, müssten entsprechend kompensiert werden.
Die Verhandlungen in den relevanten Komitees der UNO zogen sich in die Länge. In einem ersten Schritt ersetzte man »arabische Flüchtlinge« durch alle Personen, die im Krieg in Palästina vertrieben worden waren. Außerdem wurde eingefügt, dass das Recht auf Rückkehr gekoppelt war an die Bereitschaft, in Frieden mit den Nachbarn zu leben. Vor der letzten Abstimmung am 11. Dezember verbreitete sich die Befürchtung, dass die Resolution keine Mehrheit erhalten würde. Letztlich entschieden sich 35 dafür, 15 dagegen, acht enthielten sich. Die arabischen Staaten, die in der UNO vertreten waren, stimmten wegen der bevorstehenden Aufnahme Israels in die Vereinten Nationen dagegen.
Entscheidend in der Resolution ist der Paragraph 11: Dort lesen wir, »dass denjenigen Flüchtlingen, die zu ihren Wohnstätten zurückkehren und in Frieden mit ihren Nachbarn leben wollen, dies zum frühestmöglichen Zeitpunkt gestattet werden soll und dass für das Eigentum derjenigen, die sich entscheiden, nicht zurückzukehren, sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum, auf der Grundlage internationalen Rechts oder nach Billigkeit von den verantwortlichen Regierungen und Behörden Entschädigung gezahlt werden soll«; beauftragt wird »die Schlichtungskommission, die Repatriierung, Um-/Wiederansiedlung (Resettlement, jW) und ökonomische sowie soziale Rehabilitation der Flüchtlinge und die Zahlung von Entschädigung zu ermöglichen«.
1978 publizierte das »Komitee verantwortlich für die Ausübung der unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes« eine Studie zum Rückkehrrecht. Dieses ist normalerweise ein individuelles Recht. Im palästinensischen Fall handelt es sich um eine der historischen Ausnahmen, in der »militärische und politische Aktionen« der Vertreibung ein ganzes Volk trafen. Außerdem wurde ihm sein Recht auf Rückkehr »auf der Basis politischer und rechtlicher Argumente« verweigert. Bis 1973 hatte die Welt die Palästina-Frage als ein Flüchtlingsproblem behandelt. Erst im November 1974, also nach der Rede Jassir Arafats vor der UN-Vollversammlung, wurde dem palästinensischen Volk in Resolution 3236 ausdrücklich das Recht auf Selbstbestimmung auf der Basis der UN-Charta zugesprochen. In eben diesem Kontext hatte es auch das unveräußerliche Recht auf Rückkehr erhalten.
Im Juli 2024 hat der Internationale Gerichtshof dieses Selbstbestimmungsrecht ausdrücklich bestätigt und von Israel eingefordert. Im September 2024 wurde die Resolution erneut von der UN-Vollversammlung beschlossen und als Ultimatum weitergegeben. Israel interessiert das nicht. Rückkehr in die historische Heimat bleibt ein Traum für Palästinenser. Statt dessen vertreibt das Regime systematisch Palästinenser aus ihren Städten, Dörfern und Flüchtlingslagern, im Gazastreifen und in der Westbank. Und die Welt schaut zu.
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Unveräußerliches Recht – auf dem Papier
Brief aus Jerusalem: Seit 77 Jahren warten vertriebene Palästinenser auf Umsetzung von UN-Resolutionen
Es ist der 11. Dezember 1948: Die UN-Vollversammlung verabschiedet Resolution 194 mit dem Recht auf Rückkehr aller Vertriebenen. Monate nach der Vertreibung von etwa 750.000 palästinensischen Menschen aus dem neugegründeten Staat Israel kommt endlich die längst überfällige Reaktion der Vereinten Nationen. Vorbereitet wurde die Resolution von Count Folke Bernadotte, der 1947 als erster UN-Vermittler eingesetzt worden war. Am 17. September 1948 wurde der schwedische Adlige und Diplomat in Jerusalem von der extremistischen jüdischen Stern-Gang ermordet.
Die Basis für Bernadottes Analyse bildeten sicher die während der Nürnberger Prozesse von 1945 definierten Tatbestände. Dort hatten die Richter die Deportation von Zivilisten als ein Kriegsverbrechen und als ein Verbrechen gegen die Menschheit eingeordnet. In einem ersten Bericht sprach Bernadotte Klartext in seinen Empfehlungen: Die UNO muss das Recht der arabischen, sprich der palästinensischen Flüchtlinge auf Rückkehr in die inzwischen unter jüdischer Herrschaft stehenden Gebiete, also den Staat Israel, bestätigen. Dies müsste zum frühestmöglichen Zeitpunkt durchgesetzt werden. Flankiert werden sollte die Rückkehr mit ökonomischer und sozialer Rehabilitierung. Die Flüchtlinge, die nicht nach Israel gehen wollten, müssten entsprechend kompensiert werden.
Die Verhandlungen in den relevanten Komitees der UNO zogen sich in die Länge. In einem ersten Schritt ersetzte man »arabische Flüchtlinge« durch alle Personen, die im Krieg in Palästina vertrieben worden waren. Außerdem wurde eingefügt, dass das Recht auf Rückkehr gekoppelt war an die Bereitschaft, in Frieden mit den Nachbarn zu leben. Vor der letzten Abstimmung am 11. Dezember verbreitete sich die Befürchtung, dass die Resolution keine Mehrheit erhalten würde. Letztlich entschieden sich 35 dafür, 15 dagegen, acht enthielten sich. Die arabischen Staaten, die in der UNO vertreten waren, stimmten wegen der bevorstehenden Aufnahme Israels in die Vereinten Nationen dagegen.
Entscheidend in der Resolution ist der Paragraph 11: Dort lesen wir, »dass denjenigen Flüchtlingen, die zu ihren Wohnstätten zurückkehren und in Frieden mit ihren Nachbarn leben wollen, dies zum frühestmöglichen Zeitpunkt gestattet werden soll und dass für das Eigentum derjenigen, die sich entscheiden, nicht zurückzukehren, sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum, auf der Grundlage internationalen Rechts oder nach Billigkeit von den verantwortlichen Regierungen und Behörden Entschädigung gezahlt werden soll«; beauftragt wird »die Schlichtungskommission, die Repatriierung, Um-/Wiederansiedlung (Resettlement, jW) und ökonomische sowie soziale Rehabilitation der Flüchtlinge und die Zahlung von Entschädigung zu ermöglichen«.
1978 publizierte das »Komitee verantwortlich für die Ausübung der unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes« eine Studie zum Rückkehrrecht. Dieses ist normalerweise ein individuelles Recht. Im palästinensischen Fall handelt es sich um eine der historischen Ausnahmen, in der »militärische und politische Aktionen« der Vertreibung ein ganzes Volk trafen. Außerdem wurde ihm sein Recht auf Rückkehr »auf der Basis politischer und rechtlicher Argumente« verweigert. Bis 1973 hatte die Welt die Palästina-Frage als ein Flüchtlingsproblem behandelt. Erst im November 1974, also nach der Rede Jassir Arafats vor der UN-Vollversammlung, wurde dem palästinensischen Volk in Resolution 3236 ausdrücklich das Recht auf Selbstbestimmung auf der Basis der UN-Charta zugesprochen. In eben diesem Kontext hatte es auch das unveräußerliche Recht auf Rückkehr erhalten.
Im Juli 2024 hat der Internationale Gerichtshof dieses Selbstbestimmungsrecht ausdrücklich bestätigt und von Israel eingefordert. Im September 2024 wurde die Resolution erneut von der UN-Vollversammlung beschlossen und als Ultimatum weitergegeben. Israel interessiert das nicht. Rückkehr in die historische Heimat bleibt ein Traum für Palästinenser. Statt dessen vertreibt das Regime systematisch Palästinenser aus ihren Städten, Dörfern und Flüchtlingslagern, im Gazastreifen und in der Westbank. Und die Welt schaut zu.
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