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•NEUER BEITRAG07.09.2025, 13:10 Uhr
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Dt. Imp. an der inneren Nahost-Front
Göttinger Tageblatt heute:Klarere Konsequenzen
Protestcamps in Hannover und Göttingen: Schärfere Antisemitismus-Regeln an Hochschulen
Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD) will für klarere Konsequenzen bei Antisemitismus an Hochschulen sorgen. Er sei sichtbarer nach dem Hamas-Massaker 2023 und durch Israels Krieg in Gaza. Unter anderem vor den Universitäten Hannover und Göttingen gab es pro-palästinensische Protestcamps.
Deutsche Presse-Agentur dpa und Peer Hellerling
07.09.2025, 11:19 Uhr
Hannover. Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs kündigt schärfere Regeln gegen Antisemitismus an den Hochschulen an. „Antisemitismus war nie verschwunden. Nach dem 7. Oktober ist er sichtbarer geworden, auch an Hochschulen“, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Hintergrund ist das Massaker der Hamas und anderer Extremisten aus dem Gazastreifen in Israel am 7. Oktober 2023 mit rund 1200 Toten und mehr als 250 Verschleppten.
Die Hochschulleitungen hätten klar Stellung bezogen, das sei gut, betonte der Minister. Gleichzeitig müsse sich auch die Gesellschaft intensiver mit dem Thema auseinandersetzen. „Im Hochschulgesetz wollen wir Volksverhetzung – dazu gehört auch Holocaust-Leugnung – stärker adressieren und klare Konsequenzen festschreiben“, sagte Mohrs.
Von Pro-Palästina-Protestcamps zum offenen Brief
In den USA hatten propalästinensische Protestcamps an Universitäten eine landesweite Debatte über den Gazakrieg und Antisemitismus ausgelöst. Auch in Niedersachsen gab es Aktionen – in Göttingen und Hannover. Solche Camps sollten sensibel beobachtet werden, hieß es aus Niedersachsens Wissenschaftsministerium.
In Hannover etwa entstanden im Sommer 2024 und 2025 pro-palästinenische Protestcamps vor der Leibniz Universität. Die Organisatoren wollten nach eigenen Angaben auf das Leiden der Bevölkerung in Gaza aufmerksam machen. Gleichzeitig wurde 2024 zur Uni-Intifada aufgerufen, eine Rednerin stellte einen direkten Bezug vom NS-Konzentrationslager Buchenwald zu Palästina her.
Protestcamps in Hannover und Göttingen: Kritik an Israel, nicht an der Hamas
In Göttingen wiederum wurde das Protestcamp 2024 vor dem Zentralcampus errichtet. Auch dort gab es damals Kritik: Für die Organisatoren stand nur der „Völkermord“ Israels im Fokus, das vorangegangene Hamas-Massaker fand keine Erwähnung. Gleichzeitig wurden Antisemitismusvorwürfe zurückgewiesen.
Das Netzwerk jüdischer Hochschullehrender wandte sich im Juni in einem offenen Brief an Mohrs. Darin ist von einem „systemischen Problem“ die Rede. Jüdische Studierende und Mitarbeitende berichten demnach von wachsendem Druck, Angst und Isolation. Gefordert werden unter anderem unabhängige Antisemitismusbeauftragte an allen Hochschulen sowie Schulungen für bestehende Anlaufstellen.
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Wissenschaft 2.0: Unterstellen reicht als Nachweis!
#BankrottDesBuergerlichenWissenschaftsbetriebs
•NEUER BEITRAG19.09.2025, 15:34 Uhr
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Dt. Imp. an der inneren Nahost-Front
In Fußballstadien gibt das Fanvolk manche Gesänge zum besten, wie z. B. auch " ... ihr macht euch lächerlich, ihr macht euch lächerlich, ihr macht euch lächerlächerlich ..." - an den Gegner, bes. dabei die gegnerischen Fans, an die Schiris, an manche ReporterInnen ... gerichtet. Aber das läßt sich ja durchaus auch auf "Meisterleistungen" unserer PolitikerInnen übertragen ...Wo es z. B. angebracht wäre:
Spahn zieht die Nazikarte
Grüne und SPD für EU-Sanktionen gegen Israel. Union erklärt Palästina-Solidarität zum »Terror«
Von Philip Tassev
Die Grünen noch an der Regierung beteiligt waren, fielen sie regelmäßig als entschlossene Apologeten von Israels völkermörderischem Krieg gegen die Palästinenser auf. Unvergessen, wie Annalena Baerbock als Außenministerin selbst Krankenhäusern und Schulen in Gaza den Schutzstatus absprach. Nun, zurück in der parlamentarischen Opposition, blinkt die grüne Partei wieder ein bisschen »links«.
Grünen-Chefin Franziska Brantner forderte am Mittwoch die Merz-Regierung zur Unterstützung eines härteren Vorgehens der EU gegen die israelische Regierung auf. Die Bundesregierung müsse ihre Blockade aufgeben, sagte Brantner der dpa. »Appelle und Aufforderungen werden der Situation in Gaza und auch der Westbank nicht mehr gerecht, auch die Situation der Geiseln wird jeden Tag hoffnungsloser«, erklärte Brantner. Sie stellte sich damit hinter den Appell der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas, die die deutsche Regierung dazu aufgerufen hatte, die EU-Pläne für Handelssanktionen gegen Israel zu unterstützen oder alternativ andere Maßnahmen vorzuschlagen.
Auch aus der mit historisch schlechten Zustimmungswerten kämpfenden SPD kamen ähnliche Töne. Im Deutschlandfunk sagte der außenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Adis Ahmetovic: »Deutschland sollte seine Blockadehaltung aufheben, denn fast jeder andere europäische Staat tut das.« Die Ausweitung des Krieges mit dem israelischen Einmarsch in Gaza-Stadt sei inakzeptabel und ein weiterer Bruch des Völkerrechts.
Unionsfraktionsvize Jens Spahn kann Sanktionsforderungen nichts abgewinnen. »Was ist denn dann die Folge? ›Kauft nicht mehr bei Juden‹? Das hatten wir alles schon mal«, bemühte Spahn am Mittwoch im ZDF-»Morgenmagazin« wieder einmal das abgedroschene Narrativ der Gleichsetzung von Kritik am Staat Israel mit dem eliminatorischen Antisemitismus der Hitlerfaschisten. Der CDU-Politiker sitzt auch im Beirat des »American Jewish Commitee Berlin«, einer Organisation, die nach eigener Darstellung »seit Jahrzehnten« daran arbeitet, dass die deutsch-israelischen Beziehungen »nicht nur weiter bestehen, sondern intensiviert und ausgeweitet werden«.
Weiter sagte Spahn: »Wir wissen, wo der Terror herkommt«, aber meinte damit die Hamas, die Israel vernichten wolle und daher »ein legitimes Kriegsziel« sei.
Spahns Parteikollege Thomas Strobl, Innenminister von Baden-Württemberg, sieht den »Terror« hingegen schon auf Deutschlands Straßen. Zu Bild sagte er am Dienstag: »Derzeit sehen wir wieder linksextremistischen Terror in Deutschland. Wir stehen vor enormen sicherheitspolitischen Herausforderungen in dem Bereich. Dazu zählt für mich ausdrücklich der Bereich des Antisemitismus: Auch hier stehen wir mindestens an der Schwelle zum Terror.«
Strobl bezog sich auf eine Aktion in seinem Bundesland: Am Morgen des 8. September waren einige Aktivisten der Gruppe »Palestine Action Deutschland« in eine Niederlassung der israelischen Rüstungsfirma Elbit in Ulm eingedrungen, hatten Elektronik unbrauchbar gemacht, Feuerlöscher in dem Raum entleert, Graffiti wie »Babykiller« auf Tische und Wände gesprüht und eine Rauchbombe gezündet. Es entstand zwar ein nicht unerheblicher Sachschaden für die israelische Waffenschmiede, es wurde aber kein Angestellter der Firma durch die Sabotageaktion verletzt.
Zur »wissenschaftlichen« Unterstützung von Strobl führte Bild noch einen »Terrorexperten« an, den österreichischen Politikwissenschaftler Nicolas Stockhammer. Der arbeitet eng mit der Denkfabrik »Europäisches Institut für Terrorismusbekämpfung und Konfliktprävention« zusammen, die vom Ex-FPÖ-Politiker Herbert Scheibner geführt wird. Zu Bild sagte Stockhammer, auch er würde – wie Strobl – »von Terror, also einer politischen, extremistischen Ausrichtung auch gegen Leib und Leben anderer reden«. Es sei »eine Symbiose zwischen Linksextremisten und Islamisten« zu beobachten, »etwa beim Thema Gaza, Antizionismus, Antisemitismus und Israel-Feindlichkeit«. Die »hohe Anschlussfähigkeit« beider Ausrichtungen habe »eine relevante Größe« erreicht.
In der jW vom 18. Sept. unter Link ...jetzt anmelden!
•NEUER BEITRAG20.09.2025, 09:02 Uhr
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Dt. Imp. an der inneren Nahost-Front
Geradegerückt und arschkriecherisch ... oder anders formuliertdie Rückgratlose des Tages: Ines Schwerdtner
Auf einem Instagram-Video zu sehen ist eine fröhliche Ines Schwerdtner zwischen dem britischen Sozialisten Jeremy Corbyn und dem Präsidenten der belgischen Partei der Arbeit, Peter Mertens. Um den Hals der Linksparteivorsitzenden einen Palästina-Schal mit einer Karte Israels und der palästinensischen Gebiete. Alle Städte tragen arabische Namen. Also etwa Al-Kuds für Jerusalem und An-Nasira für Nazareth.
Von Springers Welt mit dem inzwischen gelöschten Video konfrontiert, knickt Schwerdtner ein. »Auf einem Volksfest in Belgien« – der Manifiesta der sonst von ihr als Vorbild gefeierten Partei der Arbeit am Wochenende in Ostende – »wurde mir in einer lebhaften Situation der Schal geschenkt«, bekennt sie reumütig. »Als ich das Motiv erkannte, habe ich ihn abgelegt.« Schließlich stehe ihre Partei gegen Antisemitismus und für das Existenzrecht Israels.
Was an arabischen Namen antisemitisch sein soll, mit denen Städte mit zum Teil heute noch großem arabischen Bevölkerungsanteil schon vor Staatsgründung Israels bezeichnet wurden, bleibt Schwerdtners Geheimnis. Dieser Kotau vor der Staatsräson erinnert an ihre Distanzierung von Hamas-Fahnen nach Ankündigung der Linkspartei, eine eigene Palästina-Demo organisieren zu wollen. Solche Fahnen wurden hierzulande zwar nirgends gesichtet. Aber Hauptsache, vor der eigenen Courage zurückrudern und dabei Dreck auf die Solidaritätsbewegung werfen.
Ein Erfolgsrezept der Partei der Arbeit, aber auch von Corbyns Parteineugründung, besteht darin, nicht nur die soziale Frage in den Mittelpunkt zu stellen, sondern sich selbst an die Spitze der Palästina-Solidarität. Umgekehrt scheiterte Corbyn als Labourchef, als er vor der rechten Medienkampagne kapitulierte, die ihm Antisemitismus unterstellte. Diese Lehren sollte sich die Linksparteichefin hinter die Ohren schreiben und gelegentlich mal Rückgrat zeigen.
Von Nick Brauns in der jW vom 17.09. unter Link ...jetzt anmelden!
- Bewundernswert auch so ein Bild in die Zeitung reingesetzt zu haben, auf dem sie auch so richtig eklig rüberkommt ...
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•NEUER BEITRAG21.11.2025, 22:04 Uhr
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Dt. Imp. an der inneren Nahost-Front
jW morgen:»Ermittlungen verbieten sich«
Während die deutschen Behörden Jagd auf Anti-Genozid-Aktivisten machen, werden antipalästinensische Straftaten systematisch ignoriert. Dahinter steckt politischer Wille
Von Leon Wystrychowski
Seit dem 7. Oktober 2023 haben die deutschen Verfolgungsbehörden die Palästina-Solidaritätsbewegung und die palästinensische Community in der Bundesrepublik mit Tausenden Strafanzeigen, zahlreichen Hausdurchsuchungen, Vereins- und Betätigungsverboten und sogar mit Abschiebungen überzogen. Der Rechtshilfeverein 3ezwa e. V. geht von etwa 12.000 Strafverfahren aus und schätzt die entstehenden Kosten auf zwölf bis 14 Millionen Euro für den Zeitraum der kommenden vier Jahre. Akut von Abschiebungen im Zusammenhang mit propalästinensischem Aktivismus bedroht seien vermutlich mehrere tausend Menschen. Hinzu kommen systematische Zensur, Verbote von Versammlungen und Veranstaltungen, verweigerte Einbürgerungen und Berufsverbote. Der augenscheinlichste Ausdruck dieser Unterdrückungspolitik ist die unglaubliche Polizeigewalt, vor allem in Berlin.
Die klar ersichtliche Unrechtmäßigkeit dieser Repression ruft auch im Ausland zunehmende Kritik hervor. Im Juli 2025 schrieb EU-Menschenrechtskommissar Michael O’Flaherty einen Brandbrief an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), in dem unter anderem von »Berichten über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei gegen Demonstranten, einschließlich Minderjährige« und »unzulässigen Eingriffen in die Menschenrechte« die Rede war.¹ Mitte Oktober forderte eine UN-Expertengruppe die deutschen Behörden auf, die »Kriminalisierung und Polizeigewalt« gegen die Palästina-Bewegung zu stoppen. Auch sie zeigte sich »alarmiert über das anhaltende Muster der Polizeigewalt und die offensichtliche Unterdrückung«. Explizit kritisiert wurde die Kriminalisierung der Parole »From the River to the Sea, Palestine will be free«. Außerdem erklärte die Expertengruppe, »dass Deutschland seit Oktober 2023 die Beschränkungen in Bezug auf den Palästina-Solidaritätsaktivismus und die Proteste eskaliert und ausgeweitet hat, obwohl die Aktionen insgesamt friedlich waren und dazu dienen, legitime Forderungen auszudrücken«.²
Billigung von Straftaten
Bislang zeigten sich die deutschen Behörden unbeeindruckt von derlei Kritik. Die Repressionswelle hat allerdings viele Illusionen und das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit der BRD zerstört. Zwar gibt es auch immer mal wieder Siege vor Gericht, ebenso häufig kommt es jedoch zu völlig absurden Verurteilungen. Und allein die Tatsache, dass Polizei und Staatsanwaltschaft seit mehr als zwei Jahren ihrem Verfolgungstrieb ungehindert freien Lauf lassen können und Menschen sich wegen der Forderung nach einem freien Palästina auf Anklagebänken in deutschen Gerichtssälen wiederfinden, spricht in den Augen vieler Bände. Noch offensichtlicher wird der Charakter dieses Unrechts, wenn man die Behandlung der Anti-Genozid-Bewegung mit dem Umgang der deutschen Behörden mit proisraelischen Aktivisten vergleicht.
Bekanntlich haben die deutschen Leitmedien seit dem 7. Oktober 2023 die israelische Kriegspropaganda vielfach unkritisch übernommen. Unter ihnen gibt es allerdings einige Medien, die israelische Kriegsverbrechen nicht nur leugnen, sondern ganz offen rechtfertigen oder sogar belobigen. Dazu gehören der Online-Blog Ruhrbarone, aber auch »seriösere« Vertreter, von denen hier nur zwei beispielhaft angeführt werden sollen:
Der ehemalige Leiter des ARD-Studios in Tel Aviv, Richard Schneider, schrieb am 8. Oktober 2023 im Spiegel: »Israel wird zurückschlagen, und es hat alles recht dazu. Auch dabei wird es schreckliche Vorfälle geben, tote palästinensische Kinder und Mütter. Der israelische Staat wird diesen Angriff auf das eigene Territorium mit äußerster Härte beantworten. (…) Dann werden die Klagen aus dem Westen kommen, die Vorwürfe und die Rufe nach Mäßigung. (…) Diejenigen, die dann rufen, sollten sich überlegen, wer diesen Krieg begonnen hat. (…) Und sie sollten sich klarmachen, was es heißt, wenn eine reguläre Armee einen Krieg gegen eine terroristische Organisation führen muss.« Und weiter: »Eins aber ist klar: Für die Toten, die es schon gibt, und die, die es noch geben wird, ist die Hamas verantwortlich.«³ Dieser Artikel war ein Freibrief für den Genozid. Schneiders vorweggenommene Billigung der Ermordung Unschuldiger wurde weder kritisiert noch juristisch belangt. Statt dessen druckte das Manager-Magazin den Artikel voller Begeisterung nach.⁴
Am 19. September 2024 freute sich der ehemalige Stern-Redakteur Hans-Ulrich Jörges im Nachrichtensender Welt nach eigenem Bekunden über die israelischen Pager-Anschläge im Libanon. Er erklärte: »Man darf nicht nur, man muss von dieser Geheimdienstoperation begeistert sein.« Die Anschläge, bei denen ihm zufolge »nur Hisbollah-Leute getroffen« worden seien, wären »umwerfend«. Genüsslich beschrieb er die Bilder schwerverletzter Libanesen – in seinen Worten »Terror-Machos« –, denen »ihre Männlichkeit« – also ihre Geschlechtsteile – »zerfetzt worden ist.«⁵ Jörges unterschlug dabei die Tatsache, dass die Hisbollah eine libanesische Regierungspartei mit Zehntausenden Mitgliedern ist und ihre bewaffneten Einheiten einen legalen Status haben. Die NGO Action on Armed Violence spricht von 3.358 Zivilisten, die bei diesen Anschlägen verletzt, und 15, die getötet wurden.⁶ Dem Euro-Med Human Rights Monitor zufolge waren unter den Ermordeten auch zwei Kinder.⁷ Zudem ist es laut Kriegsvölkerrecht verboten, Sprengsätze einzusetzen, die als Alltagsgegenstände getarnt sind und die unnötiges Leid verursachen; auch wurde kein Unterschied zwischen Zivilisten und Kombattanten gemacht. Jörges gab mit seiner Äußerung ein eindrucksvolles Beispiel der rassistischen Barbarei des deutschen Mainstreams. Auch hier folgten weder ein öffentlicher Aufschrei noch strafrechtliche Konsequenzen.
Im September 2024 wurde in Brüssel die nach einer von den Israeli Defense Forces (IDF) ermordeten Fünfjährigen benannte Hind Rajab Foundation (HRF) gegründet. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, in Kriegsverbrechen verwickelte IDF-Soldaten ausfindig zu machen und anzuzeigen. So forderte sie die deutschen Behörden auf, gegen Dror Z. B., Shay F. und Barel K. zu ermitteln.⁸ Allen dreien wirft die HRF die Beteiligung an Kriegsverbrechen vor. Am 31. Oktober gab die HRF zudem bekannt, Strafanzeige gegen Elkana F. erstattet zu haben.⁹ Dieser gehöre der extrem rechten Organisation »Tsav 9« an, die in der Vergangenheit humanitäre Hilfslieferungen für den Gazastreifen blockiert hat. F.s Beteiligung daran sowie die Verherrlichung des Missbrauchs palästinensischer Häftlinge sei durch öffentliche Videos dokumentiert. Zum Zeitpunkt der Anzeige habe er sich in Berlin aufgehalten, wo er öffentlich als Redner auftrat.
Die Generalbundesanwaltschaft (GBA) verwies jW telefonisch auf die Bekanntmachungen der HRF und wollte lediglich bestätigen, dass entsprechende Anzeigen eingegangen seien. Ob diese bereits geprüft wurden und mit welchem Ergebnis, wollte sie nicht mitteilen. Aus dem Gespräch ließ sich allerdings entnehmen, dass man in Karlsruhe nicht davon ausgehe, dass die vorgebrachten Beweise für eine Anklage ausreichen. Den Anträgen der Stiftung, F. und F., die sich zum Zeitpunkt der Anzeigen in Deutschland aufhielten, festzunehmen, wurde nicht entsprochen.
Am 8. Oktober 2024 hatte dem Spiegel zufolge ein junger Student den Deutschen Daniel G. angezeigt, nachdem der Journalist Younis Tirawi ein Interview veröffentlicht hatte, demzufolge G. als Soldat in zahlreiche Kriegsverbrechen in Gaza verwickelt gewesen sein soll. Die GBA wies die Anzeige »mangels hinreichenden Anfangsverdachts« ab. Am 10. September 2025 wurde erneut Strafanzeige gegen G. gestellt, diesmal vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) zusammen mit drei palästinensischen Menschenrechtsorganisationen.¹⁰
Knapp eine Woche später gab das European Legal Support Center (ELSC) bekannt, Strafanzeige »gegen elf hochrangige Beamte der ehemaligen und derzeitigen deutschen Regierung und CEOs von Waffenherstellern erhoben« zu haben. Unter den Angezeigten sind Olaf Scholz, Annalena Baerbock, Robert Habeck, Friedrich Merz, Johann Wadephul und Boris Pistorius.¹¹
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•NEUER BEITRAG21.11.2025, 22:07 Uhr
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»Kein öffentliches Interesse«
Der Fall Daniel G. zeigt, dass die deutsche Justiz wenig Interesse daran hat, Personen zur Rechenschaft zu ziehen, die unmittelbar in den Gazakrieg verwickelt sind. Ein weiteres Beispiel ist der Deutsche Arye Sharuz Shalicar, seit Jahren Sprecher der IDF. Im Mai 2024 rief die Organisation »Palästina Spricht« dazu auf, Shalicar wegen Volksverhetzung anzuzeigen, da er in mehreren Tweets erklärt hatte, die Palästinenser, insbesondere im Gazastreifen, seien als Kollektiv selbst für die ihnen zugefügte Gewalt verantwortlich. Dabei setzte er »unschuldige Zivilisten« durchweg in Anführungszeichen und erklärte, »alle Kinder« in Gaza würden »von klein auf zu Mördern, Vergewaltigern und Entführern indoktriniert und ausgebildet« werden.¹² Wie die Staatsanwaltschaft (StA) Berlin mitteilte, seien bei ihr 27 Anzeigen gegen Shalicar eingegangen, die »allesamt ohne Aufnahme von Ermittlungen mangels Anfangsverdachts eingestellt« wurden.
Bereits im Januar war bei der StA Kleve Anzeige gegen Shalicar erstattet worden. Wie es in einem Schreiben, das der Journalist Tarek Baé veröffentlichte, heißt, hatte die StA das Verfahren »vorläufig« ausgesetzt, »weil der Aufenthaltsort des Beschuldigten nicht ermittelt werden konnte«. Statt dessen schrieb sie ihn zur Fahndung aus.¹³ Da sich Shalicar seither mehrfach in Deutschland aufhielt, fragte jW bei der StA an und erfuhr, dass das Verfahren bereits am 13. November 2024 eingestellt worden ist. Die Behörde stützte sich dabei auf eine Regelung, der zufolge sie »von der Verfolgung von Straftaten absehen« kann, »wenn die Durchführung des Verfahrens die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführen würde oder wenn der Verfolgung sonstige überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen«. Das klingt sehr danach, dass der deutsche Staatsbürger Shalicar aufgrund seiner Funktion als IDF-Sprecher einen Freifahrtschein besitzt.
Am 9. Oktober 2023 schlug der Lehrer Andre T. in Neukölln einem Schüler ins Gesicht. Dessen »Vergehen«: Er hatte eine Palästina-Fahne mit in die Schule gebracht. Von Bild bis Tagesspiegel wurde der Fall als »Schlägerei« dargestellt, weil der misshandelte 15jährige sich gegen den gewalttätigen Lehrer mit einem Tritt zur Wehr gesetzt hatte. Während sich T. nach diesem Vorfall krankschreiben ließ, musste der Schüler die Schule verlassen. Im Januar 2025 stellte das Amtsgericht Tiergarten das Verfahren gegen den prügelnden Pädagogen gegen eine Geldauflage von 800 Euro ein. Gegen den Angegriffenen lief ebenfalls ein Verfahren. Es endete im April mit einem Freispruch: Das Gericht stellte fest, dass der Jugendliche in Notwehr gehandelt hatte. Außerdem wurde die Behauptung des Lehrers, der Schüler habe ihm eine Kopfnuss verpasst, widerlegt. Ein wichtiger Erfolg für den Jugendschutz, der die Einstellung des Verfahrens gegen T. allerdings um so fraglicher erscheinen lässt. Das Verfahren gegen ihn kann aus rechtlichen Gründen nicht wiederaufgenommen werden. Zwar kündigte die Staatsanwaltschaft laut Rechtsanwalt Ahmad Abed an, den Lehrer wegen Falschaussage belangen zu wollen. Das ist aber offenbar nicht passiert. Auf Anfrage wurde jW mitgeteilt, es sei »kein entsprechendes Verfahren notiert«.
Anfang August 2024 wurde das Palästina-Camp an der Uni München in Brand gesteckt.¹⁴ In einer Stellungnahme zeigte sich die Studierendenvertretung »zutiefst besorgt« darüber, dass »der Täter aus dem Polizeigewahrsam entlassen wurde, obwohl in bezug auf den Brandanschlag von einem ›muslimfeindlichen Tatmotiv‹ ausgegangen wird und die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) eingeschaltet wurde«. Die General-StA München bestätigte jW, dass der mutmaßliche Täter nicht in Untersuchungshaft genommen wurde, weil gegen ihn lediglich wegen »Sachbeschädigung in Tateinheit mit Verstoß gegen das Bayerische Versammlungsgesetz« ermittelt wurde. Der Gesetzeskatalog geht bei Brandstiftung an einer »Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen« normalerweise von schwerer Brandstiftung aus und sieht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor.
Im Oktober 2024 wurde der Palästina-Aktivist Ulrich Eckle im baden-württembergischen Langenau Opfer von fünf Einbrüchen. Der Täter zerstörte gezielt Palästina-Banner und richtete einen Schaden in Höhe von 20.000 Euro an. Zwar konnte der mutmaßliche Einbrecher bald geschnappt werden, doch die StA stellte die Ermittlungen ein, weil »kein öffentliches Interesse« an einer Strafverfolgung bestehe. Am 7. Dezember 2024 zog, ebenfalls in Langenau, ein Mann während einer Palästina-Demo eine Waffe und schüchterte die Demonstranten damit ein. Die StA Ulm teilte jW schriftlich mit, »dass es sich bei der in der Hand gehaltenen ›Waffe‹ um eine nicht geladene erlaubnisfreie Schreckschusswaffe handelte«. Am 2. Juli 2025 sei der Mann vom Amtsgericht Ulm freigesprochen worden, weil ihm »ein Bedrohungsvorsatz nicht nachzuweisen war«.
Zweierlei Volksverhetzung
Im Frühjahr 2024 kursierte im Internet ein Video des zionistischen Aktivisten Juan L., der an der FU Berlin in Richtung einer propalästinensischen Kundgebung auf Hebräisch sang: »Hört gut zu, ihr Terroristen, mögen eure Dörfer brennen!«¹⁵ Die FU-Leitung erklärte, L. deshalb angezeigt zu haben. Die StA Potsdam stellte das Verfahren jedoch ein, weil der »Tatbestand der Volksverhetzung und verhetzenden Beleidigung nicht erfüllt« gewesen sei. Da nur noch »eine (einfache) Beleidigung« im Raum gestanden habe, sei das Verfahren komplett zu den Akten gelegt worden, weil L. bereits wegen des Mitführens von Pfefferspray zu 1.800 Euro Geldstrafe verurteilt worden war.
Am 28. Juni 2025 postete der Ruhrbaron-Autor Peter Ansmann auf X ein Foto, auf dem eine Palästina-Fahne zu sehen war, die im migrantisch geprägten Duisburg-Hochfeld an einem Geschäft hing. Der Kommentar des rechten Bloggers: »Schmutzlappen zu Höchstpreisen.« Ein Palästinenser erstattete Anzeige wegen Volksverhetzung. Die StA Duisburg stellte das Verfahren Ende August ein – und sich in ihrem Schreiben dumm, indem sie erklärte, die Bezeichnung »Schmutzlappen« sei vielleicht gar nicht auf die Fahne bezogen, »da diese – soweit ersichtlich und anders als die übrigen erkennbaren Waren – nicht zum Verkauf angeboten wird«.
Etwa zeitgleich stellte die StA Berlin ihre Ermittlungen wegen Volksverhetzung ein, die sie nach einer Anzeige der Rechtsanwältin Ebru Akcan Asiltürk aufgenommen hatte. Dabei ging es um Fotos des Berliner Restaurants Feindberg’s in den sozialen Medien: Beworben wurde das Angebot »Israeli Style Watermelon«, nämlich »gehäckselt, prüiert (sic!) & zerhackstückelt«. Darunter zu sehen war ein animierter Löwe mit Israel-Fahnen, um ihn herum Wassermelonenstücke mit Gesichtern. Die Wassermelone ist ein bekanntes Symbol für die palästinensische Nation. Die Berliner StA behauptete zwar, es sei ihr »nicht gelungen«, den Täter zu ermitteln. Allerdings erklärte sie auch: »Weitere Ermittlungen zur Namhaftmachung eines Tatverdächtigen verbieten sich, weil kein hinreichender Tatverdacht vorliegt.« Offenbar seien hier lediglich »Kriegshandlungen im Gaza (sic!) gemeint« und man verfolge keine Volksverhetzung, die auf eine »Bevölkerung außerhalb des Hoheitsgebietes der BRD« abziele. Auch werde keine konkrete Straftat gebilligt.
Das ist durchaus bemerkenswert, weil die Paragraphen 130 Absatz 5 und 140 Strafgesetzbuch dezidiert zur Ahndung von Aussagen, die sich auf das Ausland beziehen, geschaffen wurden. Freilich sollen damit Äußerungen kriminalisiert werden, die das Handeln von erklärten »Feinden« der BRD billigen, und nicht solche, die die Verbrechen der eigenen Alliierten anprangern. Und so wurden seit Oktober 2023 in der ganzen Republik Personen strafrechtlich verfolgt, weil sie sich angeblich volksverhetzend gegen Israelis und Juden – sowohl in Deutschland als auch im Ausland – geäußert haben. Dafür reichten Begriffe und Parolen wie »Widerstand«, »Intifada«, »From the River to the Sea«, »Kindermörder Israel« oder »Genozid«.
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»Kein öffentliches Interesse«
Der Fall Daniel G. zeigt, dass die deutsche Justiz wenig Interesse daran hat, Personen zur Rechenschaft zu ziehen, die unmittelbar in den Gazakrieg verwickelt sind. Ein weiteres Beispiel ist der Deutsche Arye Sharuz Shalicar, seit Jahren Sprecher der IDF. Im Mai 2024 rief die Organisation »Palästina Spricht« dazu auf, Shalicar wegen Volksverhetzung anzuzeigen, da er in mehreren Tweets erklärt hatte, die Palästinenser, insbesondere im Gazastreifen, seien als Kollektiv selbst für die ihnen zugefügte Gewalt verantwortlich. Dabei setzte er »unschuldige Zivilisten« durchweg in Anführungszeichen und erklärte, »alle Kinder« in Gaza würden »von klein auf zu Mördern, Vergewaltigern und Entführern indoktriniert und ausgebildet« werden.¹² Wie die Staatsanwaltschaft (StA) Berlin mitteilte, seien bei ihr 27 Anzeigen gegen Shalicar eingegangen, die »allesamt ohne Aufnahme von Ermittlungen mangels Anfangsverdachts eingestellt« wurden.
Bereits im Januar war bei der StA Kleve Anzeige gegen Shalicar erstattet worden. Wie es in einem Schreiben, das der Journalist Tarek Baé veröffentlichte, heißt, hatte die StA das Verfahren »vorläufig« ausgesetzt, »weil der Aufenthaltsort des Beschuldigten nicht ermittelt werden konnte«. Statt dessen schrieb sie ihn zur Fahndung aus.¹³ Da sich Shalicar seither mehrfach in Deutschland aufhielt, fragte jW bei der StA an und erfuhr, dass das Verfahren bereits am 13. November 2024 eingestellt worden ist. Die Behörde stützte sich dabei auf eine Regelung, der zufolge sie »von der Verfolgung von Straftaten absehen« kann, »wenn die Durchführung des Verfahrens die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführen würde oder wenn der Verfolgung sonstige überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen«. Das klingt sehr danach, dass der deutsche Staatsbürger Shalicar aufgrund seiner Funktion als IDF-Sprecher einen Freifahrtschein besitzt.
Am 9. Oktober 2023 schlug der Lehrer Andre T. in Neukölln einem Schüler ins Gesicht. Dessen »Vergehen«: Er hatte eine Palästina-Fahne mit in die Schule gebracht. Von Bild bis Tagesspiegel wurde der Fall als »Schlägerei« dargestellt, weil der misshandelte 15jährige sich gegen den gewalttätigen Lehrer mit einem Tritt zur Wehr gesetzt hatte. Während sich T. nach diesem Vorfall krankschreiben ließ, musste der Schüler die Schule verlassen. Im Januar 2025 stellte das Amtsgericht Tiergarten das Verfahren gegen den prügelnden Pädagogen gegen eine Geldauflage von 800 Euro ein. Gegen den Angegriffenen lief ebenfalls ein Verfahren. Es endete im April mit einem Freispruch: Das Gericht stellte fest, dass der Jugendliche in Notwehr gehandelt hatte. Außerdem wurde die Behauptung des Lehrers, der Schüler habe ihm eine Kopfnuss verpasst, widerlegt. Ein wichtiger Erfolg für den Jugendschutz, der die Einstellung des Verfahrens gegen T. allerdings um so fraglicher erscheinen lässt. Das Verfahren gegen ihn kann aus rechtlichen Gründen nicht wiederaufgenommen werden. Zwar kündigte die Staatsanwaltschaft laut Rechtsanwalt Ahmad Abed an, den Lehrer wegen Falschaussage belangen zu wollen. Das ist aber offenbar nicht passiert. Auf Anfrage wurde jW mitgeteilt, es sei »kein entsprechendes Verfahren notiert«.
Anfang August 2024 wurde das Palästina-Camp an der Uni München in Brand gesteckt.¹⁴ In einer Stellungnahme zeigte sich die Studierendenvertretung »zutiefst besorgt« darüber, dass »der Täter aus dem Polizeigewahrsam entlassen wurde, obwohl in bezug auf den Brandanschlag von einem ›muslimfeindlichen Tatmotiv‹ ausgegangen wird und die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) eingeschaltet wurde«. Die General-StA München bestätigte jW, dass der mutmaßliche Täter nicht in Untersuchungshaft genommen wurde, weil gegen ihn lediglich wegen »Sachbeschädigung in Tateinheit mit Verstoß gegen das Bayerische Versammlungsgesetz« ermittelt wurde. Der Gesetzeskatalog geht bei Brandstiftung an einer »Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen« normalerweise von schwerer Brandstiftung aus und sieht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor.
Im Oktober 2024 wurde der Palästina-Aktivist Ulrich Eckle im baden-württembergischen Langenau Opfer von fünf Einbrüchen. Der Täter zerstörte gezielt Palästina-Banner und richtete einen Schaden in Höhe von 20.000 Euro an. Zwar konnte der mutmaßliche Einbrecher bald geschnappt werden, doch die StA stellte die Ermittlungen ein, weil »kein öffentliches Interesse« an einer Strafverfolgung bestehe. Am 7. Dezember 2024 zog, ebenfalls in Langenau, ein Mann während einer Palästina-Demo eine Waffe und schüchterte die Demonstranten damit ein. Die StA Ulm teilte jW schriftlich mit, »dass es sich bei der in der Hand gehaltenen ›Waffe‹ um eine nicht geladene erlaubnisfreie Schreckschusswaffe handelte«. Am 2. Juli 2025 sei der Mann vom Amtsgericht Ulm freigesprochen worden, weil ihm »ein Bedrohungsvorsatz nicht nachzuweisen war«.
Zweierlei Volksverhetzung
Im Frühjahr 2024 kursierte im Internet ein Video des zionistischen Aktivisten Juan L., der an der FU Berlin in Richtung einer propalästinensischen Kundgebung auf Hebräisch sang: »Hört gut zu, ihr Terroristen, mögen eure Dörfer brennen!«¹⁵ Die FU-Leitung erklärte, L. deshalb angezeigt zu haben. Die StA Potsdam stellte das Verfahren jedoch ein, weil der »Tatbestand der Volksverhetzung und verhetzenden Beleidigung nicht erfüllt« gewesen sei. Da nur noch »eine (einfache) Beleidigung« im Raum gestanden habe, sei das Verfahren komplett zu den Akten gelegt worden, weil L. bereits wegen des Mitführens von Pfefferspray zu 1.800 Euro Geldstrafe verurteilt worden war.
Am 28. Juni 2025 postete der Ruhrbaron-Autor Peter Ansmann auf X ein Foto, auf dem eine Palästina-Fahne zu sehen war, die im migrantisch geprägten Duisburg-Hochfeld an einem Geschäft hing. Der Kommentar des rechten Bloggers: »Schmutzlappen zu Höchstpreisen.« Ein Palästinenser erstattete Anzeige wegen Volksverhetzung. Die StA Duisburg stellte das Verfahren Ende August ein – und sich in ihrem Schreiben dumm, indem sie erklärte, die Bezeichnung »Schmutzlappen« sei vielleicht gar nicht auf die Fahne bezogen, »da diese – soweit ersichtlich und anders als die übrigen erkennbaren Waren – nicht zum Verkauf angeboten wird«.
Etwa zeitgleich stellte die StA Berlin ihre Ermittlungen wegen Volksverhetzung ein, die sie nach einer Anzeige der Rechtsanwältin Ebru Akcan Asiltürk aufgenommen hatte. Dabei ging es um Fotos des Berliner Restaurants Feindberg’s in den sozialen Medien: Beworben wurde das Angebot »Israeli Style Watermelon«, nämlich »gehäckselt, prüiert (sic!) & zerhackstückelt«. Darunter zu sehen war ein animierter Löwe mit Israel-Fahnen, um ihn herum Wassermelonenstücke mit Gesichtern. Die Wassermelone ist ein bekanntes Symbol für die palästinensische Nation. Die Berliner StA behauptete zwar, es sei ihr »nicht gelungen«, den Täter zu ermitteln. Allerdings erklärte sie auch: »Weitere Ermittlungen zur Namhaftmachung eines Tatverdächtigen verbieten sich, weil kein hinreichender Tatverdacht vorliegt.« Offenbar seien hier lediglich »Kriegshandlungen im Gaza (sic!) gemeint« und man verfolge keine Volksverhetzung, die auf eine »Bevölkerung außerhalb des Hoheitsgebietes der BRD« abziele. Auch werde keine konkrete Straftat gebilligt.
Das ist durchaus bemerkenswert, weil die Paragraphen 130 Absatz 5 und 140 Strafgesetzbuch dezidiert zur Ahndung von Aussagen, die sich auf das Ausland beziehen, geschaffen wurden. Freilich sollen damit Äußerungen kriminalisiert werden, die das Handeln von erklärten »Feinden« der BRD billigen, und nicht solche, die die Verbrechen der eigenen Alliierten anprangern. Und so wurden seit Oktober 2023 in der ganzen Republik Personen strafrechtlich verfolgt, weil sie sich angeblich volksverhetzend gegen Israelis und Juden – sowohl in Deutschland als auch im Ausland – geäußert haben. Dafür reichten Begriffe und Parolen wie »Widerstand«, »Intifada«, »From the River to the Sea«, »Kindermörder Israel« oder »Genozid«.
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•NEUER BEITRAG21.11.2025, 22:11 Uhr
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Unwissenheit schützt vor Strafe
Anfang Januar 2025 sollte der Mannheimer Aktivist Mahmud Abu-Odeh an der Kunstakademie Karlsruhe einen Vortrag über seine Erfahrungen in der besetzten Westbank halten. Daraufhin wurde er von Sven M. von der Deutsch-Israelischen Gesellschaft bei der Hochschulleitung denunziert: M. bezeichnete Abu-Odeh in einer Mail, die jW vorliegt, unter anderem als »verurteilten palästinensischen Aktivisten und Hamas-Sympathisanten«. In Reaktion darauf zeigte Abu-Odeh Sven M. wegen Verleumdung an. Abu-Odeh hatte zwar tatsächlich in einem der vielen gegen ihn in Stellung gebrachten Verfahren verloren, das Urteil ist aber bis heute nicht rechtskräftig. Die StA Mannheim stellte das Verfahren ein. In der Begründung heißt es, dass nicht davon auszugehen sei, dass M. »als rechtlichem Laien« der Unterschied zwischen einer rechtskräftigen und einer nichtrechtskräftigen Verurteilung bekannt sei.
In einem anderen Fall führte Abu-Odehs Anzeige immerhin zu einem Gerichtsverfahren – allerdings ohne sein Wissen. Jutta Ditfurth hatte Abu-Odeh und eine Genossin von ihm mit jüdischem Background auf X zur Fahndung ausgeschrieben: Sie teilte ein Video der beiden, in dem sie darüber berichteten, dass ihnen der Zutritt zur Gedenkstätte Buchenwald wegen ihrer Kufija verwehrt worden war. Darunter schrieb Ditfurth: »Können wir herausfinden, wer die beiden Antisemiten sind?« Wenige Stunden später gab sie den Namen Abu-Odehs mitsamt dessen Arbeitsplatz und Mailadresse bekannt. Das Ziel war offensichtlich, ihn um seinen Job zu bringen, die Drohmails, die er erhielt, wurden in Kauf genommen. Dass seine Anzeige zunächst Erfolg hatte, erfuhr Abu-Odeh zwei Tage vor dem Prozess aus den Medien. Auf Anfrage bei Gericht, weshalb er nicht als Zeuge geladen sei, hieß es, dass die StA dies wohl nicht für nötig hielte. Der Grund war offenbar, dass sich Gericht, StA und Angeklagte in ihrer Haltung gegenüber dem palästinensischen Aktivisten einig waren. Der Prozess endete mit einem Freispruch.
Während also gezielte Diffamierung und öffentliche Outings von proisraelischer Seite kein Problem sind, führten Onlinepostings, die in den Krieg in Gaza verwickelte deutsche Regierungspolitiker als »Genozid-Unterstützer«, »Kindermörder« oder ähnliches bezeichneten, wiederholt zu Razzien.
Auf derselben Seite
Zwar gibt es keine systematische Erfassung antipalästinensischer Straf- und Gewalttaten, weshalb auch keine statistisch gesicherten Aussagen über Gesamtzahl, Aufklärungs- und Verurteilungsquoten gemacht werden können. Doch die hier angeführten Beispiele dürften den allgemeinen Trend widerspiegeln.
Die offensichtliche Diskrepanz zwischen der Verfolgungswut der deutschen Behörden gegenüber der einen Seite und ihrem demonstrativen Desinteresse gegenüber der anderen, kann leicht erklärt werden: Die Staatsanwaltschaften der BRD sind weisungsgebunden, das heißt, sie unterstehen dem jeweiligen Justizministerium und damit der politischen Agenda der Regierenden. Darauf wies auch die StA Berlin im vergangenen August hin: 51 deutsche Rechtsanwälte hatten sie in einem Brief aufgefordert, die maßlose Verfolgung der Parole »From the River to the Sea« endlich einzustellen. Die StA antwortete, dass sie den Anweisungen der Politik zu folgen hätte und dass die Entscheidung dort zu treffen sei. Die antipalästinensische Unterdrückungspolitik ist also das direkte Ergebnis der »deutschen Staatsräson«-Politik. Da ist die Nachsichtigkeit gegenüber prosiraelischen Straftaten nur folgerichtig, man steht eben auf derselben Seite: der Israels.
Anmerkungen
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Unwissenheit schützt vor Strafe
Anfang Januar 2025 sollte der Mannheimer Aktivist Mahmud Abu-Odeh an der Kunstakademie Karlsruhe einen Vortrag über seine Erfahrungen in der besetzten Westbank halten. Daraufhin wurde er von Sven M. von der Deutsch-Israelischen Gesellschaft bei der Hochschulleitung denunziert: M. bezeichnete Abu-Odeh in einer Mail, die jW vorliegt, unter anderem als »verurteilten palästinensischen Aktivisten und Hamas-Sympathisanten«. In Reaktion darauf zeigte Abu-Odeh Sven M. wegen Verleumdung an. Abu-Odeh hatte zwar tatsächlich in einem der vielen gegen ihn in Stellung gebrachten Verfahren verloren, das Urteil ist aber bis heute nicht rechtskräftig. Die StA Mannheim stellte das Verfahren ein. In der Begründung heißt es, dass nicht davon auszugehen sei, dass M. »als rechtlichem Laien« der Unterschied zwischen einer rechtskräftigen und einer nichtrechtskräftigen Verurteilung bekannt sei.
In einem anderen Fall führte Abu-Odehs Anzeige immerhin zu einem Gerichtsverfahren – allerdings ohne sein Wissen. Jutta Ditfurth hatte Abu-Odeh und eine Genossin von ihm mit jüdischem Background auf X zur Fahndung ausgeschrieben: Sie teilte ein Video der beiden, in dem sie darüber berichteten, dass ihnen der Zutritt zur Gedenkstätte Buchenwald wegen ihrer Kufija verwehrt worden war. Darunter schrieb Ditfurth: »Können wir herausfinden, wer die beiden Antisemiten sind?« Wenige Stunden später gab sie den Namen Abu-Odehs mitsamt dessen Arbeitsplatz und Mailadresse bekannt. Das Ziel war offensichtlich, ihn um seinen Job zu bringen, die Drohmails, die er erhielt, wurden in Kauf genommen. Dass seine Anzeige zunächst Erfolg hatte, erfuhr Abu-Odeh zwei Tage vor dem Prozess aus den Medien. Auf Anfrage bei Gericht, weshalb er nicht als Zeuge geladen sei, hieß es, dass die StA dies wohl nicht für nötig hielte. Der Grund war offenbar, dass sich Gericht, StA und Angeklagte in ihrer Haltung gegenüber dem palästinensischen Aktivisten einig waren. Der Prozess endete mit einem Freispruch.
Während also gezielte Diffamierung und öffentliche Outings von proisraelischer Seite kein Problem sind, führten Onlinepostings, die in den Krieg in Gaza verwickelte deutsche Regierungspolitiker als »Genozid-Unterstützer«, »Kindermörder« oder ähnliches bezeichneten, wiederholt zu Razzien.
Auf derselben Seite
Zwar gibt es keine systematische Erfassung antipalästinensischer Straf- und Gewalttaten, weshalb auch keine statistisch gesicherten Aussagen über Gesamtzahl, Aufklärungs- und Verurteilungsquoten gemacht werden können. Doch die hier angeführten Beispiele dürften den allgemeinen Trend widerspiegeln.
Die offensichtliche Diskrepanz zwischen der Verfolgungswut der deutschen Behörden gegenüber der einen Seite und ihrem demonstrativen Desinteresse gegenüber der anderen, kann leicht erklärt werden: Die Staatsanwaltschaften der BRD sind weisungsgebunden, das heißt, sie unterstehen dem jeweiligen Justizministerium und damit der politischen Agenda der Regierenden. Darauf wies auch die StA Berlin im vergangenen August hin: 51 deutsche Rechtsanwälte hatten sie in einem Brief aufgefordert, die maßlose Verfolgung der Parole »From the River to the Sea« endlich einzustellen. Die StA antwortete, dass sie den Anweisungen der Politik zu folgen hätte und dass die Entscheidung dort zu treffen sei. Die antipalästinensische Unterdrückungspolitik ist also das direkte Ergebnis der »deutschen Staatsräson«-Politik. Da ist die Nachsichtigkeit gegenüber prosiraelischen Straftaten nur folgerichtig, man steht eben auf derselben Seite: der Israels.
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•NEUER BEITRAG22.11.2025, 17:01 Uhr
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Manchmal urteilen Gerichte doch noch im Sinne der ArbeiterInnenklasse, sogar Arbeitsgerichte ... und sogar, wenn es um Palästina geht. ... oder vielleicht auch "gerade weil"?? - Die RichterInnen sind ja nicht alle "eingekauft" ...
Jedenfalls ein sehr erfreuliches Urteil im Falle dieses aufrechten Fußballers, welches die UZ der DKP in ihrer Ausgabe am 21. Oktober verkündet:
Meinungsfreiheit in Mainz
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat in zweiter Instanz entschieden, dass die fristlose Kündigung von Anwar El Ghazi durch den Fußball-Bundesligisten Mainz 05 unwirksam ist. Der Verein hatte den niederländischen Spieler nach zwei Palästina-solidarischen Posts auf Instagram gefeuert. Nach dem ersten der beiden Posts hatte der Verein El Ghazi abgemahnt. In diesem Falle überwiege die Meinungsfreiheit El Ghazis die Interessen von Mainz 05, entschied das Landesarbeitsgericht. Die fristlose Kündigung sei nicht gerechtfertigt gewesen. Der Verein muss mindestens 1,7 Millionen Euro an offenen Gehältern und Bonuszahlungen an El Ghazi überweisen. Der spielt mittlerweile bei Al-Sailiya SC in Katar.
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Jedenfalls ein sehr erfreuliches Urteil im Falle dieses aufrechten Fußballers, welches die UZ der DKP in ihrer Ausgabe am 21. Oktober verkündet:
Meinungsfreiheit in Mainz
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat in zweiter Instanz entschieden, dass die fristlose Kündigung von Anwar El Ghazi durch den Fußball-Bundesligisten Mainz 05 unwirksam ist. Der Verein hatte den niederländischen Spieler nach zwei Palästina-solidarischen Posts auf Instagram gefeuert. Nach dem ersten der beiden Posts hatte der Verein El Ghazi abgemahnt. In diesem Falle überwiege die Meinungsfreiheit El Ghazis die Interessen von Mainz 05, entschied das Landesarbeitsgericht. Die fristlose Kündigung sei nicht gerechtfertigt gewesen. Der Verein muss mindestens 1,7 Millionen Euro an offenen Gehältern und Bonuszahlungen an El Ghazi überweisen. Der spielt mittlerweile bei Al-Sailiya SC in Katar.
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•NEUER BEITRAG18.01.2026, 12:51 Uhr
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| FPeregrin | |
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Die Replik auf Lars ist dann hier:
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erfolgt.
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•NEUER BEITRAG18.01.2026, 13:06 Uhr
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| Lars | |
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Der Beitrag verwirrt mich. Ich sehe an dieser Stelle keinen Zusammenhang zu meinem Beitrag und Deiner Antwort.
Ist hier vielleicht PM und thread durcheinandergepurzelt?
Ist hier vielleicht PM und thread durcheinandergepurzelt?
•NEUER BEITRAG18.01.2026, 15:35 Uhr
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| FPeregrin | |
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Das ist mein Fehler, so kann man es auch nicht verstehen! Ich habe übersehen, daß die Rückverweise nicht funktionieren. Ich hatte Dir in diesem Thread in tiefer Vergangenheit eine Replik angekündigt. Tatsächlich bin ich aber anderer Stelle auf Deine Argumente eingegangen. Ich hätte an der entsprechenden Stelle editieren sollen, was ich gleich auch mal mache. Das Ganze deshalb, falls sich irgendwann mal wer die Mühe machen sollte, alte - aber partiell offene - Debatten nachzuvollziehen. - Danke für den Hinweis!
•NEUER BEITRAG22.02.2026, 01:32 Uhr
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Dt. Imp. an der inneren Nahost-Front
nd vorgestern:Verbote von Palästina-Demonstrationen als rechtliche »Grenzfälle«
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt die Verbote der Nakba-Demonstrationen 2022 und 2023
David Rojas Kienzle 20.02.2026, 12:13 Uhr
»Vorbildlich« habe sich der Kläger bei vorherigen Versammlungen verhalten, sagt der Vorsitzende Richter der 1. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts am Donnerstag. Aber das nützt dem Kläger wenig. Geklagt hatte er gegen das Verbot mehrerer von ihm angemeldeter Demonstrationen und Kundgebungen zum Nakba-Tag, um den 15. Mai 2022. Er wollte gerichtlich feststellen lassen, dass das Verbot rechtswidrig war. Aber für diese und die von einem anderen Anmelder angezeigte Demonstration im Folgejahr bestätigt das Gericht die Einschätzung der Polizei: Die Verbote waren rechtmäßig. Die damalige Gefahrenprognose sei nicht zu beanstanden, so das Gericht.
Als Nakba (arabisch für Katastrophe) wird die gewaltsame Vertreibung von 700 000 Palästinenser*innen bei der Staatsgründung Israels bezeichnet. Zum 74. Jahrestag hatte der Kläger, der der Gruppe »Palästina spricht« nahesteht, mehrere Versammlungen angemeldet. Am 13. und 14. Mai war geplant, auf dem Kreuzberger Oranienplatz ein Zelt aufzustellen. Dort sollte mit geschätzten 50 Versammlungsteilnehmer*innen vor dem Jahrestag in verschiedenen Veranstaltungen diskutiert werden. Kleine Kundgebungen mit Infoständen seien geplant gewesen, berichtet der Anwalt des Klägers, Ahmed Abed. Darüber hinaus war für den 15. Mai eine Demonstration vom Kreuzberger Oranienplatz zum Hermannplatz in Neukölln geplant. 1000 bis 2000 Teilnehmer*innen seien erwartet worden.
Aber 28 Stunden vor Beginn der ersten Kundgebung erließ die Polizei einen Verbotsbescheid für sämtliche vom Kläger angemeldeten Versammlungen zum Nakba-Tag. Das Verbot wurde im Eilverfahren bestätigt. Im Bescheid verweist die Behörde auf eine 2021 eskalierte Demonstration am Nakba-Tag mit dem Motto »Tag der politischen Gefangenen«, bei der Steine geworfen und 93 Polizist*innen verletzt worden sein sollen.
Die »Tag der politischen Gefangenen«-Demonstration wirkte sich auf die Gefahrenprognose aus. Wie es im Bescheid der Versammlungsbehörde heißt, sei damit zu rechnen gewesen, dass ein Großteil der Versammlungsteilnehmenden jüngere Personen der arabischen Diaspora, insbesondere mit palästinensischem Hintergrund, sein würden. Dazu erwartete die Polizei »muslimisch geprägte Personenkreise« aus der libanesischen, türkischen und syrischen Diaspora. »Zudem belegen die Erfahrungen, dass zurzeit bei dieser Klientel eine deutlich aggressive Grundhaltung vorherrscht und man gewalttätigem Handeln nicht abgeneigt ist«, führte die Behörde aus. Treffend kritisiert Anwalt Abed in der Verhandlung, dass er diese Formulierungen für diskriminierend halte. Auch während der Verhandlung ist laufend von »emotionalisierten Jugendlichen« die Rede.
Im Bescheid wird weiter behauptet, der Kläger sei auch Anmelder der eskalierten Demonstration 2021 gewesen. Das stimmt aber nicht. Er hatte am selben Tag eine andere Demonstration angemeldet, die ohne Störungen verlaufen war. Eine »unglückliche Verwechslung«, so der Vorsitzende Richter.
Rechtsanwalt Abed kritisiert nicht nur, dass seinem Mandanten in der Verbotsbegründung Versammlungen zugerechnet werden, mit denen er gar nichts zu tun hatte. Es gebe sehr viele Versammlungen zum Thema Israel/Palästina, sagt er. »Die vielen Versammlungen, die friedlich verlaufen, finden keinen Eingang in die Bewertung.«
Die Vertreterin der Polizei führt vor Gericht aus, man habe damit gerechnet, dass es zum Rufen verbotener Parolen kommen könne oder zu Sachbeschädigung durch Pyrotechnik. Auch sie spricht von einer »Emotionalisierung in der Community«, abhängig von der Lage in Nahost.
Letztlich folgt das Gericht für beide verbotenen Demonstrationen 2022 und 2023 der Argumentation der Polizei. Ein »Grenzfall« seien die Verbote zwar, so der Vorsitzende Richter, aber die Gefahrenprognose sei nachvollziehbar. Auch wenn der Anmelder die eskalierte Demonstration 2021 nicht selber angemeldet hatte, hätten die geplanten Aufzüge »hinreichende örtliche, zeitliche und personell-organisatorische Ähnlichkeiten« zu dieser, so das Gericht.
Die Polizei habe davon ausgehen können, dass es einen relevanten Teilnehmerkreis gebe, der nicht bereit sei, polizeilichen Anweisungen Folge zu leisten, erläutert der Richter in der mündlichen Begründung. Und wenn die Polizei eingeschritten wäre, sei mit »massiven Angriffen« zu rechnen gewesen. Davon, dass es Anlass zum polizeilichen Einschreiten gegeben hätte, wenn demonstriert worden wäre, ist das Gericht auch überzeugt. Als Beleg dafür wurde in der Verhandlung unter anderem ein knapp zweiminütiges Video des Vereins Democ abgespielt, das zusammengeschnittene Szenen einer anderen Demonstration zeigt. Dort sind teilweise strafbare Parolen zu hören – im ursprünglichen Bescheid »palästinensische Kampflieder« genannt.
Die Verbote der geplanten kleinen Kundgebungen auf dem Oranienplatz 2022 hingegen bewertet das Gericht als rechtswidrig. Schon in der Verhandlung sagt der Richter: »Wenn auch solche kleinen Veranstaltungen verboten werden, bleibt nicht viel übrig.« Weiter sagt er, dass er es für unwahrscheinlich halte, dass »hochemotionale Jugendliche«, die »durch die Stadt laufen und schwer zu kontrollieren sind«, sich solchen Kundgebungen anschließen würden. »Das hätte nicht verboten werden dürfen«, so der Richter in der mündlichen Urteilsbegründung. Auch in Zukunft dürfe sich die Polizei nicht von pauschalen Einschätzungen leiten lassen, man werde als Gericht weiter genau hinschauen.
Skurril wird die Verhandlung, als es um einen weiteren Aspekt des Demonstrationsverbots 2022 geht. Denn gleichzeitig werden mit diesem sämtliche »Ersatzveranstaltungen« verboten. Also solche wertete die Polizei auch eine Kundgebung der Gruppe »Jüdische Stimme« für einen gerechten Frieden in Nahost. Die Gruppe wollte eine Mahnwache für die bekannte palästinensische Journalistin Shirin Abu-Akleh abhalten, die am 11. Mai 2022 von israelischen Soldaten erschossen wurde.
Um der Anmelderin mitzuteilen, dass die von ihr angemeldete Demonstration als verboten gilt, erließ die Polizei aber keinen separaten Bescheid, sondern schrieb ihr eine »verschwurbelte Mail«, so die Worte des Vorsitzenden Richters. Darin wurde die Anmelderin darauf hingewiesen, dass die von ihr geplante Veranstaltung als verbotene Ersatzversammlung gelte und in der Folge auch verboten sei. Ob man die Mahnwache tatsächlich als Ersatzveranstaltung bewerten kann, wird vom Gericht nicht behandelt. Aber es stellt fest, dass die Mail für sich kein formell wirksames Versammlungsverbot war.
»Insgesamt ist das Ergebnis unbefriedigend«, sagt im Anschluss an die Verhandlung Ahmed Abed zu »nd«. Die Vorwürfe, die im Verbotsbescheid geltend gemacht wurden, seien sehr vage und weitgefasst. Das Bundesverfassungsgericht hingegen lege eigentlich einen weitaus strengeren Maßstab an Demonstrationsverbote an, so Abed. Er ist der Ansicht, dass das Gericht »erhebliche Zweifel« an der Rechtmäßigkeit des Verbots zum Ausdruck gebracht habe. »Damit sind der Senat und die Polizei mit einem blauen Auge davongekommen. Aber die Versammlungsfreiheit, insbesondere wenn es um Palästinenser in Deutschland geht, ist weiter sehr stark gefährdet.«
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•NEUER BEITRAG03.03.2026, 09:47 Uhr
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Dt. Imp. an der inneren Nahost-Front
tp heute:Erinnerungskultur als Waffe: Ein jüdischer Verein unter Druck
03. März 2026 Benjamin Roth
Der Jüdischen Stimme für Gerechten Frieden in Nahost droht ein Verbot. Im Gespräch mit Wieland Hoban über Erinnerungspolitik und Repression im Nahostkonflikt.
Seit 2003 engagiert sich die Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost für palästinensische Rechte – und steht dafür in der Kritik. Im Interview spricht Hoban darüber, warum der Verein Antisemitismusvorwürfe als politisches Instrument zurückweist.
Zugleich thematisiert er die Einstufung durch den Verfassungsschutz und Forderungen nach einem Verbot. Es geht um die deutsche Erinnerungs- und Außenpolitik, Konflikte innerhalb der jüdischen Community in Deutschland – und um die Vision eines gerechten Friedens für Israelis und Palästinenser.
Sie engagieren sich im Verein "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost", der seit 2003 besteht. Was macht Ihr Selbstverständnis aus und worin besteht Ihre Praxis?
Hoban: Unser Leitprinzip ist Solidarität mit den Palästinensern und ihrem Befreiungskampf. Als gemeinnütziger Verein richten wir uns nach dem Völkerrecht, allerdings mit einer antikolonialen Perspektive, die auch den westlich dominierten Rahmen dieses Rechtssystems und seiner praktischen Umsetzung kritisch beleuchtet.
In unserer Praxis versuchen wir verschiedene Ebenen des Aktivismus zu verbinden: einerseits wollen wir auf der Straße präsent sein, mitdemonstrieren und unsere Botschaft in Reden vermitteln. Andererseits pflegen wir Beziehungen in der NGO-Welt und in der Politik, um Möglichkeiten der Veränderung auf dieser Ebene auszuloten.
Im Bereich dazwischen nehmen unsere Mitglieder auch an vielen Veranstaltungen als Redner oder Diskutanten teil, um Inhalte zu vermitteln und Argumente zu liefern.
Da wir aber auch ein jüdischer Verein sind, betonen wir auch unsere Ablehnung der zionistischen Unterdrückung als Teil jüdischer Identität und deren Unterstützung durch jüdische Institutionen und Persönlichkeiten.
Dazu gehört auch die Entlarvung falscher Antisemitismusvorwürfe, die als Waffe zur Verteidigung Israels eingesetzt werden, besonders gegen Menschen arabischer oder muslimischer Herkunft – vor allem Palästinenser. Wir stellen uns auch gegen die zionistisch vereinnahmte Erinnerungskultur, die einen Teil dieser Politik bildet.
Der hessische Landesbeauftragte für Antisemitismus Uwe Becker fordert ein Verbot Ihres Vereins und wirft Ihnen Missbrauch des Holocaust-Gedenkens vor. Was würden Sie hierauf erwidern? Und wie erklären Sie sich Beckers Fokus, ausgerechnet auf Ihre Organisation?
Hoban: "Missbrauch" des Gedenkens heißt für die Israel-Lobby – zu der solche Beauftragte in der Regel gehören – jedes Bestreben, Verbindungen zwischen verschiedenen Menschengruppen und den Verbrechen an ihnen zu ziehen; etwa zu betonen, dass ein Gedenken an Genozide wie den Holocaust ohne eine Anerkennung des aktuellen Genozids in Gaza nicht authentisch sein kann, da es in der Vergangenheit verharrt und diese historische Verantwortung nicht in die gegenwärtige Tat umsetzt.
Wie kann ein Land sich als "Erinnerungsweltmeister" feiern und sich gleichzeitig an einem Genozid beteiligen? Diese Heuchelei muss entlarvt werden, und auch hier können wir unsere jüdische Positionalität einsetzen. Aber auch das historische Gedenken muss intersektional und multidirektional sein, d.h. alle Opfergruppen müssen gewürdigt werden – nicht nur die jüdischen.
Dass Roma und Sinti, Kommunisten oder queere Menschen weniger vorkommen, liegt nicht nur an den kleineren Opferzahlen; es zeugt auch von Diskriminierung und politischer Färbung, was die Solidarität zwischen Menschengruppen blockiert. Da wir dies explizit als jüdische Organisation vertreten und unsere staatlich erwünschte Rolle als Opfer und Zionisten ablehnen, stören wir das Narrativ, das Akteure wie Becker propagieren.
Von welchen Repressionen und Drohungen sind Sie zurzeit konkret betroffen?
Hoban: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat uns als "gesichert extremistisch" eingestuft. Das kann für Mitglieder Gefahren bringen und macht es schwieriger, Gehör zu finden. Manche Mitglieder werden auch individuell juristisch verfolgt, das ist aber in der ganzen Bewegung der Fall.
Die Jüdische Allgemeine nennt Ihre Arbeit eine willkommene Legitimierung für Israelhasser. Was würden Sie hierauf erwidern? Und wie erklären Sie sich die Schärfe der Konfliktführung?
Hoban: Begriffe wie "Israelhass" zeugen von der mangelnden Sachlichkeit dieser Diskussionen. Man sollte sich vielmehr mit den Tatsachen befassen: Werden die Palästinenser seit vielen Jahrzehnten von Israel unterdrückt? Begeht Israel Genozid? Alles andere ist Propaganda.
Je mehr diese Lobbyisten in Erklärungsnot geraten, desto unsachlicher werden ihre Angriffe. Tatsächlich gibt es viel Wut und Hass auf Israel in der Welt – gerade wegen seiner Verbrechen. Dies auf bloßen Antisemitismus zurückzuführen, ist verlogen und auch immer durchsichtiger; der Staat besteht darauf, aber die Menschen kaufen es ihm immer weniger ab.
Deswegen muss es Repression geben und deswegen müssen Projekte und Stellen aufgebaut und gefördert werden, die dieses Narrativ verbreiten. Die Mehrheit der Bevölkerung hat die Lügen durchschaut, hat aber leider nicht den Mut, etwas dagegen zu unternehmen.
Die jüdische Bevölkerung in Deutschland ist kein Monolith. Welche inneren Konflikte machen Sie aktuell aus und worin unterscheiden sich diese von der deutschen Mainstream-Debatte?
Hoban: Es gibt in jeder jüdischen Bevölkerung Konflikte zwischen zionistischen Positionen und kritischen bis hin zu antizionistischen Haltungen, besonders seit Anfang des Genozids. Die Verhältnisse sind aber an jedem Ort anders, hängen auch von der jeweiligen Größe der Community ab.
Die deutschen Institutionen sind klar zionistisch, die Gemeindestrukturen auch – aber weniger als die Hälfte der jüdischen Bevölkerung ist in Gemeinden registriert, und immer weniger junge Menschen sind in den Gemeinden aktiv. Es besteht also die Aussicht, dass die zionistische Dominanz mit der Zeit abnimmt.
Aber solange die deutsche Staatsräson herrscht, wird der Staat keine Institutionen oder Initiativen fördern, die sich klar gegen Israel stellen. Insofern hat das staatliche Bild von "jüdischem Leben" nicht zwingend etwas damit zu tun, wie jüdisches Leben eigentlich aussieht.
Sie engagieren sich nicht nur gegen den Krieg in Gaza, sondern für einen gerechten Frieden vor Ort und arbeiten mit der palästinensischen Community zusammen. Wie stellen Sie sich ein friedliches und gerechtes Israel-Palästina vor? Was haben Sie aus der Zusammenarbeit mit den Palästinensern gelernt?
Hoban: Wir haben von ihnen gelernt, dass der Kampf immer weitergehen muss, egal, wie viel Leid und wie viele Rückschläge es gibt. Was sie gerade während des Genozids durchmachen, ist unvorstellbar. Es ist auch schwer und vielleicht wenig sinnvoll, von "Lösungen" im staatlichen Sinn zu sprechen. In unserer Rolle unterstützen wir die Palästinenser bei ihrer Befreiung, aber wie ein freies Palästina letztlich aussehen soll, haben wir nicht zu bestimmen.
Es gibt klare Strukturen und Mechanismen der Unterdrückung, die wegmüssen: Apartheid, Besatzung und die verwehrte Rückkehr. Das entspricht auch den Forderungen der BDS-Bewegung, die wir unterstützen. Da dies Grundbedingungen des israelischen Staates sind, müssen sich die Verhältnisse also grundlegend ändern.
Aber darüber hinaus muss der formale Rahmen der Selbstbestimmung von denen entschieden werden, um deren Selbstbestimmung es geht. Es werden ihnen schon viel zu lange die Pläne anderer aufgezwungen.
Benjamin Roth sprach mit Wieland Hoban. Hoban ist Komponist und Co-Vorsitzender der Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost. Auf die Verbotsdrohungen gegen die Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost wurde mit einem offenen Protestbrief reagiert.
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•NEUER BEITRAG04.03.2026, 11:32 Uhr
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| arktika | |
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"Auch wenn der Anmelder die eskalierte Demonstration 2021 nicht selber angemeldet hatte, hätten die geplanten Aufzüge »hinreichende örtliche, zeitliche und personell-organisatorische Ähnlichkeiten« zu dieser, so das Gericht."
Jau, es hängt eben alles mit allem zusammen. (Wie Dettmar Cramer einst sinngemäß sagte "wenn man sich im Arsch ein Haar aufsreißt, dann tränt das Auge"; s. auch Horch-horch-Box)
Wenn es auf irgendeiner Demo zu irgendeinem Thema schon mal abgegangen ist - und sei es nur in der Darstellung der Bullerei -, dann ist auch auf jeder anderen ähnliches zu befürchten. Also erstmal präventiv verbieten. Wie auch so gerne bei Fußballfans üblich!
"»Damit sind der Senat und die Polizei mit einem blauen Auge davongekommen. Aber die Versammlungsfreiheit, insbesondere wenn es um Palästinenser in Deutschland geht, ist weiter sehr stark gefährdet.«"
Freundlich formuliert!
Jau, es hängt eben alles mit allem zusammen. (Wie Dettmar Cramer einst sinngemäß sagte "wenn man sich im Arsch ein Haar aufsreißt, dann tränt das Auge"; s. auch Horch-horch-Box)
Wenn es auf irgendeiner Demo zu irgendeinem Thema schon mal abgegangen ist - und sei es nur in der Darstellung der Bullerei -, dann ist auch auf jeder anderen ähnliches zu befürchten. Also erstmal präventiv verbieten. Wie auch so gerne bei Fußballfans üblich!
"»Damit sind der Senat und die Polizei mit einem blauen Auge davongekommen. Aber die Versammlungsfreiheit, insbesondere wenn es um Palästinenser in Deutschland geht, ist weiter sehr stark gefährdet.«"
Freundlich formuliert!
•NEUER BEITRAG04.03.2026, 13:19 Uhr
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"Wie kann ein Land sich als "Erinnerungsweltmeister" feiern und sich gleichzeitig an einem Genozid beteiligen? Diese Heuchelei muss entlarvt werden, und auch hier können wir unsere jüdische Positionalität einsetzen. Aber auch das historische Gedenken muss intersektional und multidirektional sein, d.h. alle Opfergruppen müssen gewürdigt werden – nicht nur die jüdischen.
Dass Roma und Sinti, Kommunisten oder queere Menschen weniger vorkommen, liegt nicht nur an den kleineren Opferzahlen; es zeugt auch von Diskriminierung und politischer Färbung, was die Solidarität zwischen Menschengruppen blockiert. Da wir dies explizit als jüdische Organisation vertreten und unsere staatlich erwünschte Rolle als Opfer und Zionisten ablehnen, stören wir das Narrativ," [...]
... und damit macht man sich Feinde: die imperialistische BRD und als deren Kläffer die extradeutschen KrakeelerInnen sowie ein paar Nazis!
"Es gibt klare Strukturen und Mechanismen der Unterdrückung, die wegmüssen: Apartheid, Besatzung und die verwehrte Rückkehr. Das entspricht auch den Forderungen der BDS-Bewegung, die wir unterstützen. Da dies Grundbedingungen des israelischen Staates sind, müssen sich die Verhältnisse also grundlegend ändern."
Eine einfache Wahrheit - schlimm genug, daß sie immer wieder noch neu ausgesprochen und betont werden muß. Denn eigentlich sollte das jeder/m klar sein ... Eigentlich!
Dass Roma und Sinti, Kommunisten oder queere Menschen weniger vorkommen, liegt nicht nur an den kleineren Opferzahlen; es zeugt auch von Diskriminierung und politischer Färbung, was die Solidarität zwischen Menschengruppen blockiert. Da wir dies explizit als jüdische Organisation vertreten und unsere staatlich erwünschte Rolle als Opfer und Zionisten ablehnen, stören wir das Narrativ," [...]
... und damit macht man sich Feinde: die imperialistische BRD und als deren Kläffer die extradeutschen KrakeelerInnen sowie ein paar Nazis!
"Es gibt klare Strukturen und Mechanismen der Unterdrückung, die wegmüssen: Apartheid, Besatzung und die verwehrte Rückkehr. Das entspricht auch den Forderungen der BDS-Bewegung, die wir unterstützen. Da dies Grundbedingungen des israelischen Staates sind, müssen sich die Verhältnisse also grundlegend ändern."
Eine einfache Wahrheit - schlimm genug, daß sie immer wieder noch neu ausgesprochen und betont werden muß. Denn eigentlich sollte das jeder/m klar sein ... Eigentlich!
•NEUER BEITRAG19.04.2026, 21:39 Uhr
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Dt. Imp. an der inneren Nahost-Front
tp heute:Neun zu eins: Wie deutsche Medien den Gaza-Krieg erzählen
19. April 2026 Anselm Schindler
Fabian Goldmann rechnet in seinem Buch "Staats(räson)funk" mit der Berichterstattung deutscher Leitmedien zum Krieg in Gaza ab. Eine Rezension.
Es ist ein Buch, das in der deutschen Debatte um den Völkermord in Gaza bislang schmerzlich gefehlt hat: Fabian Goldmann, deutscher Journalist und Medienanalyst legt mit "Staats(räson)funk" ein Buch vor, für das er akribisch Daten zur Berichterstattung deutscher Leitmedien zum Krieg in Gaza gesammelt und ausgewertet hat.
Neun zu eins
An der Zahl sind es 11.000 Beiträge aus der Zeit zwischen dem 7. Oktober 2023 und dem 19. Januar 2025., als ein kurzer Waffenstillstand begann. Die untersuchten Berichte stammen von Bild, Tagesschau, Spiegel, Zeit, taz und weiteren einflussreichen Medien.
Goldmanns Analyse wirft kein gutes Licht auf die Gaza-Berichterstattung der vierten Gewalt, er legt schonungslos offen, wie einseitig pro-israelisch und teils manipulativ große Teile der deutschen Nahost-Berichterstattung funktionieren.
Goldmann weiß: Er fasst ein heißes Eisen an, er weiß um die Gefahr, mit rechten und verschwörungstheoretischen "Lügenpresse!"-Rufern in eine Schublade gesteckt oder mit konstruierten Antisemitismus-Vorwürfen bedacht zu werden. Nicht zuletzt deshalb legt er seine Untersuchung so breit an und seine Methoden offen.
Goldmann arbeitet sowohl qualitativ wie quantitativ, er beschreibt, dass von 4.856 untersuchten Überschriften mehr als 43 Prozent auf israelischen Quellen basierten, aber nur rund fünf Prozent auf palästinensischen. Ein Verhältnis von fast neun zu eins zugunsten der israelischen Regierung.
Informationsschieflage
Nun gibt es für diese Schieflage gängige Ausreden, die deutsche Medien-Vertretern gerne bemühen: Man könne sich auf die Angaben aus Gaza nicht verlassen, weil es dort kaum unabhängige Journalisten gebe, und die Zahlen aus Gaza alle Hamas-Propaganda seien, die man nicht überprüfen könne – so oder so ähnlich wurde und wir von deutschen Leitmedien gerne argumentiert.
Dabei geht es beispielsweise um Todeszahlen der Gesundheitsverwaltung von Gaza. Einer Verwaltung, die weiterarbeitete, als weiter Teile der öffentlichen Infrastruktur Gazas bereits zusammengebrochen waren, als israelische Flächenbombardements bereits weite Teile des Gaza-Streifens zerstört und hunderttausende Menschen in die Flucht geschlagen hatten.
Das Gesundheitsministerium in Gaza gab die Zahl der in Gaza getöteten Menschen im Januar 2025 mit 46.000 Toten an, eine Zahl, die von deutschen Leitmedien als unsicher, von manchen gar als "Hamas-Propaganda" eingeordnet wurde.
Geld aus Ramallah
Ein Jahr später, im Januar 2026, waren bereits 71.000 Menschen tot. Nicht nur internationale Organisationen und NGOs bestätigten diese Zahl sondern die israelischen Behörden selbst – und führten damit das Framing der Todeszahlen als "Hamas-Propaganda" ad absurdum. Die tatsächlichen Zahlen dürften tatsächlich höher liegen als 71.000, längst sind nicht alle Opfer geborgen, und die Menschen, die an Hunger und Krankheit sterben, sind erst gar nicht eingerechnet.
Wenn die Zahlen aus Gaza richtig waren, dann war es das Framing deutscher Leitmedien zu den Zahlen offenbar nicht. Fälschlicherweise war dort oft zu lesen, dass der Gesundheitsapparat in Gaza der Hamas unterstehe, was faktisch falsch ist, wie Goldmann in seinem Buch erklärt: "Als die Hamas im Jahr 2007 infolge ihres Wahlsieges und des an schließenden 'Bruderkriegs' mit der Fatah die Institutionen der Palästinensischen Selbstverwaltung im Gazastreifen übernahm, blieb die Kontrolle über die Gesundheits– und Bildungsdienste bei der vom Westen anerkannten Regierung von Präsident Mahmoud Abbas. Auch die Gehälter für Ärzte, Lehrerinnen und viele weitere Beamte kommen bis heute aus Ramallah."
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