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NEUES THEMA04.06.2025, 15:30 Uhr
EDIT: FPeregrin
30.08.2025, 20:06 Uhr
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FPeregrin

• Dt. Imp.: Exekutiver Rechtsnihilismus Zur Propaganda der Konterrevolution gehörte die Behauptung, die Deutsche Demokratische Republik sei ein "Unrechtsstaat" gewesen. Wie immer wir das sehen - natürlich ist das krimineller Blödsinn -, wie haben wir dann das hier bitte zu beurteilen, was die Merzbold-Regierung hier in Sachen "Rechtsstaatlichkeit" bezüglich des Grenzregimes betreibt? Jenseits des legalen Rassismus ist dies bereits organisierter exekutiver Rechtsbruch und der Übergang zur Willkürherrschaft, deren Türen zu ihrer offen terroristischen Ausformung weit offen stehen.

#FaschistischeGefahr
#DrohenderFaschismus
Wieder nur Alarmismus?

Ich spiegele einfach nur mal die tagesschau von heute, der das auch nicht völlig entgeht:

Zurückweisungen an den Grenzen

Regierung bleibt bei Asylkurs - trotz massiver Kritik

Stand: 04.06.2025 08:13 Uhr

Kanzleramtsminister Frei sieht keine Notwendigkeit, den Asylkurs der Regierung zu ändern. Der Beschluss eines Berliner Gerichts habe keine Auswirkungen auf das gesamte Land. Juristen sehen das anders und mahnen zur Einhaltung des Rechts.

Strenge Kontrollen an den Grenzen und Zurückweisungen von Asylbewerbern: Die Regierung will sich auch nach der Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts nicht von ihrem strikten Asylkurs abbringen lassen.

Kanzleramtsminister Thorsten Frei betonte im ARD-Morgenmagazin, man halte sich an den Beschluss des Gerichts. Es werde eine Prüfung der Asylgesuche der drei Somalier geben. "Aber das Berliner Verwaltungsgericht kann selbstverständlich nicht über die Rechtslage in ganz Deutschland entscheiden", so der CDU-Politiker. Der Gerichtsentscheid sei keine Maßgabe für das Regierungshandeln im Ganzen.

Frei räumte ein, dass man sich in einem umstrittenen Rechtsbereich bewege: "Hier gibt es keine klare Lage". Die Bundesregierung müsse nachbessern, um darzulegen, warum die strengen Maßnahmen an der Grenze geboten seien. Frei verwies dabei auf Innenminister Alexander Dobrindt. Der CSU-Politiker hatte eine Überforderungssituation des Landes als Begründung für die strenge Asylpolitik geltend gemacht, entstanden durch zu viel Migration - zum Beispiel bei der Kinderbetreuung, in Schulen und im Gesundheitswesen.

Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig verteidigte den Kurs der Regierung. "Das Verwaltungsgericht Berlin hat nicht abschließend geklärt, ob Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen mit europäischem Recht vereinbar sind", sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Sie räumte aber auch ein, dass es nicht einfach werden dürfte, die Justiz davon zu überzeugen, dass diese Zurückweisungen rechtmäßig seien. "Das letzte Wort hat der Europäische Gerichtshof", so Hubig.

Juristen kritisieren Regierungskurs

Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Asylkurses äußerte die Fachanwältin für Migrationsrecht, Gisela Seidler. Ihrer Meinung nach missachtet die Regierung die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin und des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. "Auch wenn einem ein Gesetz oder eine Rechtsprechung nicht gefällt, muss man sich als Exekutive daran halten", sagte Seidler, Vorsitzende im Gesetzgebungsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins.

Wie aber sollen nun die Bundespolizisten an den Grenzen mit der unklaren Lage umgehen? Nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei (GDP) herrsche bei den Beamten große Verunsicherung. "Natürlich ist es eine Einzelfallentscheidung", sagte der GDP-Vorsitzende, Andreas Roßkopf, dem WDR. "Aber es bleibt festzuhalten, dass es Fälle sind, die wir alltäglich haben."

Verunsicherung bei der Bundespolizei

Unsicherheit besteht auch in der Frage, ob Bundespolizisten dafür belangt werden können, wenn sie Aslybewerber weiterhin an den Grenzen abschieben. Bundesminister Dobrindt hatte das als "vollkommen abwegig" bezeichnet. Widerspruch kommt von der GdP: Man habe zwar eine klare Weisung, aber "wenn klar ist, dass diese Weisung letztendlich rechtswidrig ist, dann haben Polizeibeamte sogenannte Remonstrationspflichten, also sie müssen es kritisieren und remonstrieren, damit sie eben aus dieser Verantwortung rauskommen", so GDP-Chef Roßkopf.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung von drei Somaliern bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig gewesen. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Betroffenen waren nach Polen zurückgeschickt worden.


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NEUER BEITRAG04.06.2025, 16:14 Uhr
EDIT: FPeregrin
29.11.2025, 08:23 Uhr
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FPeregrin

P.S.: Zur steten Verschärfung des Grenzregimes durch den dt. Imp. gibt es bereits diesen Thread:
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Das tut der Berechtigung einen Threads zum Thema "Exekutiver Rechtsnihilismus" keinen Abbruch, denn das nach meiner Wahrnehmung zunehmende Phänomen beschränkt sich ja nicht auf das Grenzregime. Es sollte also unabhängig davon hier beobachtet werden und ggfls. dokumentiert, denn es markiert, wie oben erwähnt, den Übergang zu Schlimmerem!
NEUER BEITRAG07.06.2025, 01:23 Uhr
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FPeregrin

So persönlich beruhigend, so wenig beruhigend ist es politisch, daß das Phänomen so auffällig ist, daß es auch andere bemerkt haben und daß es bereits in der deuschen Rechtswissenschaft terminologisch - und in der Konnotation schon etwas zweifelhaft - als 'Exekutiver Ungehorsam' gefaßt worden ist. Hierzu spiegele ich mal einen Artikel aus dem nd von vorgestern:

Zurückweisungen: »Rechtsbruch mit Vorsatz«

Was tun, wenn sich Regierungsvertreter nicht ans Recht halten?


Sebastian Weiermann 05.06.2025, 13:37 Uhr Lesedauer: 4 Min.
In den kommenden Tagen und Wochen ist damit zu rechnen, dass weitere Asylsuchende gegen ihre Zurückweisungen an den deutschen Grenzen klagen werden. Sie werden, da sind sich Asylrechtsexpert*innen weitgehend einig, auch Recht bekommen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat bei seiner Entscheidung der Klage von drei Somalier*innen viel Grundsätzliches ausgeführt. Dem Urteil zufolge verstoßen die Zurückweisungen gegen Europarecht und haben Geflüchtete das Recht auf ein ordentliches Dublin-Verfahren, in dem geklärt wird, in welchem Land sie ihren Asylantrag stellen.

Spätestens wenn weitere Klagen positiv entschieden sind, werden auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Innenminister Alexander Dobrindt nur noch schwerlich argumentieren können, dass nur Einzelfälle entschieden worden seien. Schon jetzt kritisieren Jurist*innen, dass die Bundesregierung dennoch an den Zurückweisungen festhält. Bijan Moini, Legal Director bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), sagt im Gespräch mit »nd«, dass die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts »klar über den konkreten Fall hinausreicht«. Wenn Dobrindt und andere sie zum Einzelfall »kleinreden« würden, setzten sie »faktisch kaum erreichbare Voraussetzungen für die eigene Bereitschaft, sich an das Recht zu halten.« Mit deutlichen Folgen, wie Moini sagt: »Das stellt die Gewaltenteilung infrage und ist ein gefährlicher Präzedenzfall in einem besonders sensiblen Rechtsgebiet.«

Noch deutlicher äußert sich Maximilian Pichl, Professor für Soziales Recht der Sozialen Arbeit an der Hochschule RheinMain und Vorsitzender der Vereinigung demokratischer Jurist*innen (VDJ). Zum Berliner Verfahren sagt Pichl, es habe gezeigt, dass die Bundesregierung »kein einziges rechtliches Argument auf ihrer Seite« habe. Dazu, dass die Zurückweisungen fortgesetzt werden, hat Pichl eine klare Einschätzung: »Der Innenminister begeht also einen klaren Rechtsbruch mit Vorsatz.«

Dass Vertreter*innen des Staates Gerichtsurteile nicht umsetzen, ist nicht neu in Deutschland. 2018 verweigerte die Stadt Wetzlar der NPD die Nutzung ihrer Stadthalle – trotz einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Im selben Jahr wurde in Nordrhein-Westfalen der Islamist Sami A. abgeschoben, obwohl ein Gericht zuvor entschieden hatte, dass er nicht abgeschoben werden darf. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul reagierte auf die Gerichtsentscheidung mit Schelten. Gerichte müssten auch das »Rechtsempfinden der Bevölkerung« im Blick haben, die Entscheidung gegen die Abschiebung sei nicht nachvollziehbar. Nach massiver öffentlicher Kritik entschuldigte sich Reul schließlich für seine Aussagen. Er räumte ein, seine Äußerung könne »missverstanden worden sein«, und betonte, dass er dies bedaure. In Bayern schließlich weigerte sich die Landesregierung im Streit um Luftreinhaltepläne für München, Fahrverbote zu verhängen, wie es das Verwaltungsgericht angeordnet hatte. Zwangsgelder, die das Gericht anordnete, blieben ohne Wirkung. Das Verwaltungsgericht fragte daraufhin beim Europäischen Gerichtshof nach, ob es Behördenvertreter oder den bayerischen Ministerpräsidenten in Zwangshaft nehmen könne. Das Gericht antwortete, dafür sei das deutsche Recht entscheidend.

Sind Fälle wie die obigen mit der Fortsetzung der Zurückweisungen vergleichbar? Bijan Moini von der GFF meint, nur mittelbar. Die Bundesregierung verweigere nicht die Umsetzung einer konkreten Entscheidung, wie es bei den Luftreinhalteplänen der Fall war. Stattdessen stelle sie in Abrede, dass die Entscheidung übertragbar ist. »Faktisch ist die Wirkung aber viel größer, weil die Regierung dadurch eine zentrale, von allen seriösen Expert*innen von Anfang an für rechtswidrig gehaltene Praxis der Zurückweisung von Asylsuchenden fortsetzt«, erklärt Moini.

Maximilian Pichl antwortet auf die Frage nach der Vergleichbarkeit: »Schon länger ist in der Forschung und unter Juristen von einem exekutiven Ungehorsam die Rede, also dass Regierungen Recht ignorieren oder umgehen. Das nimmt mittlerweile systematischere Züge an und gefährdet insgesamt die Rechtsordnung«.

Der Begriff des Exekutiven Ungehorsams wurde geprägt von Philipp Koepsell, der für seine Promotion Fälle wie die obigen ausgewertet hat. Konsequenzen haben Amtsträger*innen in Deutschland nicht zu fürchten und die verhängten Zwangsgelder wandern oft von einer Haushaltskasse in die andere. Koepsell hat sich auch angeschaut, wie andere Länder mit dem Problem umgehen. In den USA können Behörden mit millionenschweren Zwangsgeldern belangt werden. Auch die persönliche Haftung von Amtsträgern ist möglich. In einem prominenten Fall wurde eine Standesbeamtin, die sich weigerte, gleichgeschlechtliche Paare zu trauen, inhaftiert.

Italien hat einen anderen Weg gewählt. Hier können Gerichte einen Ad-acta-Kommissar einsetzen und benennen. Dieser Kommissar, meist hohe Verwaltungsbeamte oder ehemalige Richter*innen, übernimmt dann den entsprechenden Verwaltungsbereich und stellt einen rechtskonformen Zustand her.

In Deutschland stellte der ehemalige Justizminister Marco Buschmann vor einem Jahr ein Eckpunktepapier vor, das periodische Zwangsgelder vorsah. Ein Gesetz ist daraus allerdings nicht geworden. Bei der schwarz-roten Bundesregierung steht das Thema bisher auch nicht auf der Tagesordnung. Gute Zeiten für Rechtsbrecher im Innenministerium.


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NEUER BEITRAG07.06.2025, 01:34 Uhr
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FPeregrin

Es muß natürlich hinzugefügt werden, daß das Konstatieren dieses Phänomens noch nicht ein progressives oder gar materielles Verständnis des ihm zugrundeliegenden Krisenzustands beinhaltet.

Ich verlinke in diesem Zusammenhang auf die Seite der monopolnahen Körber-Stiftung, wo der preisbelohnte Jung-Jurist und seine Diss. vorgestellt werden:
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Den Essay von eben jenem Philipp Koepsell lade ich hier auch einem als pdf hoch:
• PDF-Datei essay_philipp_koepsell_studienpreis_20...
809,3 KB | application/pdf
...zum Download anmelden.
NEUER BEITRAG18.08.2025, 23:12 Uhr
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FPeregrin

Dt. Imp.: Exekutiver Rechtsnihilismus #ExekutiverRechtsnihilismus
NEUER BEITRAG04.09.2025, 16:29 Uhr
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arktika

"Bei der schwarz-roten Bundesregierung steht das Thema bisher auch nicht auf der Tagesordnung. Gute Zeiten für Rechtsbrecher im Innenministerium."
2 Anmerkungen:
a) ... leider nicht auf 's Innenministerium beschränkt,
b) (nicht nur) aus a) folgernd ==> #legalillegalscheissegal interessiert die Herrschenden schon lange nicht mehr - und das mittlerweile immer offener; das Einhalten von Gesetzen - vom einfachen Klauen bis hin zu (Massen-)Morden - wird nur noch von Pöbel & Gesocks, auch genannt 'Proletariat' eingefordert, dafür aber vehement.

























NEUER BEITRAG28.11.2025, 19:08 Uhr
EDIT: FPeregrin
28.11.2025, 19:13 Uhr
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FPeregrin

Dt. Imp.: Exekutiver Rechtsnihilismus In der Einzelsache geht es um den Dt. Imp. an der inneren Nahostfront:
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, im allgemeinen um den gewohnheitsmäßig werdenden Exekutiven Rechtsnihilismus, daher landet es hier . 2x jW morgen:

Intervention war illegal

Berlin: Gericht erklärt Auflösung und Verbot von Palästina-Kongress 2024 für rechtswidrig. Verantwortlicher des Einsatzes als einziger Zeuge befragt

Von Jakob Reimann

Es ist ein juristischer Schlag gegen die proisrealische Repression des Berliner Senats: Die Auflösung eines Palästina-Kongresses am 12. April 2024 durch die Staatsgewalt war rechtswidrig. Das hat die 1. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts am Mittwoch nach Redaktionsschluss dieser Zeitung geurteilt. Auch das weitere Verbot der ursprünglich für drei Tage angesetzten Veranstaltung sei »unverhältnismäßig gewesen«, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Vorsitzende Richterin kritisierte, dass sich die Polizei »nicht ernsthaft« mit Alternativen zu Verbot und Auflösung befasst habe, obwohl sich mildere Mittel »aufgedrängt« hätten. Die vorab von den Behörden durchgeführte Gefahrenprognose, die von einer für die Polizei handhabbaren Situation ausgegangen war, war demnach gerechtfertigt. Es sei zu keinen Verletzungen der Auflagen gekommen. Das Land Berlin muss die Gerichtskosten tragen.

»Das Urteil bestätigt nur, was selbstverständlich sein sollte«, erklärte Wieland Hoban, Vorsitzender der Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost e. V., am Donnerstag gegenüber junge Welt: »dass man einen solchen Kongress abhalten darf, auch wenn die dort vertretenen Meinungen dem Staat nicht genehm sind«. Der Staat habe somit »selbst bestätigt, dass er die eigenen Grundsätze der Demokratie missachtet, was im Palästina-Kontext regelmäßig geschieht«, sagte Hoban weiter.

Der Palästina-Kongress mit namhaften internationalen Gästen sollte über drei Tage laufen und der Informationsvermittlung über die genozidalen Angriffe der israelischen Armee im Gazastreifen und der Vernetzung innerhalb der palästinasolidarischen Bewegung dienen. Neben der Jüdischen Stimme haben auch die weiteren Organisatoren und geplanten Redner zumeist einen marxistischen, linken und/oder feministischen Hintergrund, darunter Abgeordnete sozialistischer europäischer Parteien, renommierte Wissenschaftler, Journalisten und Aktivisten sowie die jemenitische Friedensnobelpreisträgerin Tawakkol Karman – laut der damaligen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) traf sich in Berlin-Tempelhof indes die »islamistische Szene«. Nach der Auftaktrede der palästinensischen Journalistin Hebh Jamal wurde eine aufgezeichnete Videobotschaft des palästinensischen Wissenschaftlers Salman Abu Sittah abgespielt. Kurz nach Beginn stürmte die Polizei die Bühne, beendete das Video, drang in den Betriebsraum ein, stellte den Strom im gesamten Gebäude ab und löste den Kongress schließlich auf.

Der für diesen Einsatz verantwortliche Direktor bei der Polizei Berlin, Stephan Katte, war als einziger Zeuge in der Verhandlung geladen. Als ihn das Anwaltsduo der Klägerseite befragte, widersprach Katte sich mehrfach oder behauptete schlicht Unwahres. Man habe »nicht vollständig ausschließen« können, dass es beim Kongress zu strafbaren Handlungen kommen könnte, sagte er zunächst über seine Einschätzung vor der Veranstaltung, um dann später zu sagen, er war der Auffassung, im Grunde war diese »Wahrscheinlichkeit sehr hoch«. Der Frage, ob sich zwischen Gefahrenprognose seitens der Behörden und seiner Entscheidung zur Auflösung etwas verändert habe, wich er aus. Das Abspielen von Abu Sittahs Botschaft sei jedenfalls nicht der entscheidende Grund gewesen, vielmehr habe er Straftaten in der Zukunft befürchtet.

Zur Beschreibung palästinasolidarischer Personen nutzte er mindestens elfmal das Wort »Emotionalisierung«, um dann in seinen Ausführungen selbst etwas zu entgleisen. In der Kongressauflösung sah er auch eine präventive Wirkung und beschwor dafür mehrfach und emotionalisiert das Schreckgespenst von »5.000 Demonstranten auf den Straßen Berlins, die das Existenzrecht Israels leugnen«, das sei nämlich »eine Straftat«, behauptete er fälschlicherweise. Denn: »Das Existenzrecht des Staates Israel in Abrede zu stellen, verwirklicht für sich genommen keinen Straftatbestand«, hatte vergangene Woche das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.

Katte behauptete auch, dass Medienvertreter, »die nicht genehm waren«, vom Kongress ausgeschlossen werden sollten; die Polizei habe das unterbunden. Dass es, wie bei solchen Veranstaltungen üblich, eine auf der Website angekündigte Akkreditierungspflicht gab, scheint Katte zu ignorieren. Der Polizeidirektor behauptete, es hätten sich beim Kongress zwischen fünf und zehn Polizeibeamte im Saal aufgehalten, während auf Fotos und Videos mehrere Dutzend Uniformierte zu sehen sind.


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NEUER BEITRAG28.11.2025, 19:12 Uhr
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FPeregrin

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Folgenlos

Urteile zur Palästina-Solidarität

Von Arnold Schölzel

Die Zahl der Gerichtsurteile, in denen das Vorgehen von Bundes- und Landesbehörden gegen Solidarität mit Palästina als rechtswidrig eingestuft wird, wächst. Konsequenzen hat das nicht. Wie oft dürfen einer Berliner Innensenatorin oder Polizeipräsidentin Rechtsbrüche bescheinigt werden, bevor sie gefeuert werden? Die Frage stellen, heißt sie beantworten.

Die Tatbestände, um die es in den Urteilen geht, lagen in den Jahren 2023 und 2024. Inzwischen ist amtliche Willkür einschließlich Bruch der Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gewohnheit, weil Teil des reaktionär-militaristischen Staatsumbaus. Die ausführenden Beamten setzen bei Knüppelorgien oder der Auflösung des Berliner Palästina-Kongresses im April 2024 politischen Willen durch: Kritik an der Regierung Israels und insbesondere am Genozid in Gaza soll in der Bundesrepublik ein politischer Straftatbestand sein, gerade weil sie es juristisch nicht ist. Ähnliches gilt für die besonders in Berlin geübte Behördenpraxis, das Gedenken an die sowjetischen Soldaten, die Europa vom Faschismus befreiten, und an die 27 Millionen Toten in der Sowjetunion möglichst zu unterbinden. Das angebliche »Nie wieder!« ist ersetzt durch »Jetzt erst recht!« – sowohl in Nahost wie gegen Russland. Deutscher Imperialismus bleibt ein Synonym für Völkermord.

Die politische Rückendeckung für jeden Rechtsbruch der Exekutive wird von dieser gern angenommen. Was über den Auftritt des für die Auflösung des Palästina-Kongresses verantwortlichen Polizeidirektors Stephan Katte am Mittwoch berichtet wurde, belegt: Statt Unrechtsbewusstsein Unwahrheiten und absurdes politisches Geschwätz im Stil der verflossenen SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die in der Tagung der »Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost« die »islamistische Szene« versammelt sah. Katte störte nicht, dass auf der Tagung kein Straftatbestand vorlag außer in seiner Phantasie. Wiederholung ist durch solche Leute gewährleistet, Durchsetzung von Unrecht ihr Auftrag.


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#ExekutiverRechtsnihilismus
#FaschistischeGefahr
#DrohenderFaschismus

NEUER BEITRAG29.11.2025, 08:21 Uhr
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FPeregrin

Dt. Imp.: Exekutiver Rechtsnihilismus Exemplarisch zur Arbeitsweise der Organe des Klassenfeinds - konkret der "Polente von Berlin" - nd gestern. Daß es wieder in der Sache um den dt. Imp. an der inneren Nahostfront geht, halte zumindest ich nicht für zufällig:

Gewalt auf der Nakba-Demo: Die Wahrheit der Berliner Polizei

In Politik und Behörden hält sich die Geschichte eines Angriffs, durch den ein Polizist verletzt worden sein soll

Jara Nassar 28.11.2025, 13:43 Uhr Lesedauer: 7 Min.

Zeinas1 Wohnung wurde durchsucht. Am 11. November in Berlin. Auf dem Handy der 24-jährigen Deutsch-Palästinenserin vermutete die Polizei Beweismaterial zu einem angeblich brutalen Angriff von Demonstrant*innen auf einen Polizisten. Das geht aus dem Durchsuchungsbeschluss hervor. Der Fall soll sich bereits im Mai im Rahmen der sogenannten Nakba-Demonstration ereignet und eine schwere Verletzung des Beamten zur Folge gehabt haben. So die Erzählung der Polizei, der etliche Medien folgten.

Eine bereits im Juli veröffentlichte Recherche der »Süddeutschen Zeitung« (SZ) zeigt jedoch eine andere Version. Demnach habe es Gewalt seitens der Demonstrant*innen gegeben. Ein für die Verletzung des Polizisten ursächlicher Angriff sei auf dem umfangreichen Videomaterial aber nicht zu erkennen gewesen. »Die Bullen haben jeden dumm und dämlich geschlagen«, berichtet Zeina, deren Wohnung auf Grundlage der zweifelhaften Polizei-Behauptung dieser Tage durchsucht wurde, von der Nakba-Demonstration.

Die Demonstration wird auch als N77 bezeichnet und erinnert an die historische Nakba (arabisch: Katastrophe), die gewaltsame Vertreibung von mehr als 700 000 Palästinenser*innen 1947/48 durch verschiedene zionistische Milizen aus dem historischen Palästina. Die Demonstration richtete sich auch gegen die Kriegsführung Israels in Gaza, die seit fast zwei Jahren von führenden Menschenrechtsorganisationen und Expert*innen als Genozid eingestuft wird.

Kurz nach der Demonstration im Mai machte jedoch nicht die Polizeigewalt Schlagzeilen, sondern eine andere Nachricht: Ein Polizist, der in diesem Einsatz die Rückennummer 24111 trug, sei von »mehreren Gewalttätern« gezielt in die Menge gerissen und zu Boden gebracht worden. Die vermeintlichen Gewalttäter »traten massiv auf ihn ein«, teilte die Polizei am 16. Mai mit. 24111 habe sich bei der Demonstration eine Fraktur am Arm sowie Prellungen der Wirbelsäule zugezogen.

Stephan Weh, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Berlin wurde im Boulevard-Blatt »Bild« gar folgendermaßen zitiert: »Wenn ein Kollege in eine Menschenmenge gezogen und dort niedergetrampelt wird, mehrfach das Bewusstsein verliert, müssen wir von reinem Glück reden, dass er die Nacht überlebt hat.« Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, spitzte es noch weiter zu: »Die [Demonstranten] hätten den Beamten ja auch umgebracht, wenn sie gekonnt hätten. Das sind keine Demonstranten, das ist eine Mörderbande.«

Zwei Monate später, am 16. Juli durchsuchte die Polizei fünf Wohnungen im Zusammenhang mit den Ereignissen um 24111. Bereitschaftspolizei und das Landeskriminalamt hätten im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Wohnanschriften »in einem Verfahren wegen der propalästinensischen Demonstration ›Nakba 77‹ am 15. Mai 2025 in Berlin und dem in diesem Zusammenhang erfolgten Angriff auf einen Polizeibeamten« durchsucht, teilte die Polizei mit.

Keine Person, deren Wohnung durchsucht worden war, wurde verdächtigt, die Verletzung des Polizisten mitverschuldet zu haben. Drei von ihnen wurden sogar nur als Zeug*innen geführt. So auch Zeina. Aus mehreren Wohnungen wurden elektronische Geräte mitgenommen, die angeblich Videoaufnahmen der N77 enthalten sollen.

Was den Fall so brisant macht: Bereits am 11. Juli, also fünf Tage vor der ersten Welle von Durchsuchungen, veröffentlichten »SZ« und die Rechercheagentur Forensis eine Recherche, die der Darstellung der Polizei in weiten Teilen widerspricht. Ein 360-Grad-Video des palästinensischen Journalisten Mohannad Darabee zeigt die äußerst unübersichtliche Situation. Darauf ist zu erkennen, dass 24111 entgegen den Behauptungen, freiwillig mit einer Gruppe Polizist*innen in die Menge eindrang und nicht von seiner Gruppe getrennt wurde.

»Die Beamten werden in diesen Minuten sehr grob angegangen«, schreibt die »SZ«. Sie seien geschubst und getreten worden. Allerdings legt die Recherche vor allem nahe, dass der verletzte Polizist mit der Nummer 24111 nicht zu Boden gebracht wurde, sondern dass er es war, der einen Demonstranten auf den Boden drückte: Statt »massivem Eintreten« auf ihn durch die Menge sieht man, dass er selbst gewalttätig agierte, so die Analyse von Forensis. Auch auf anderen Videos von N77 sieht man 24111 auf Demonstrant*innen einprügeln.

Nach Auftauchen dieser neuen Beweise verwies die Polizei stoisch auf ihre Pressemitteilung vom 16. Mai. Nach wie vor scheint die Berliner Polizei an ihrer ursprünglichen Version der Ereignisse – dass es sich um einen absichtlichen Gewaltakt von Protestierenden gegenüber 24111 gehandelt habe – festzuhalten, eine »nd«-Nachfrage dazu wurde nicht beantwortet. Die Polizei teilte aber mit, »dass im Zusammenhang mit der ›Nakba 77‹-Demonstration am 15. Mai 2025 insgesamt sechs Strafermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt bearbeitet wurden beziehungsweise noch in Bearbeitung stehen«. Die Staatsanwaltschaft teilte »nd« mit, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien und sie deshalb keine weiteren Auskünfte erteilen könne.

»Die Polizei will beweisen, dass wir eine organisierte Gruppe von Verbrechern sind, die darauf aus sind, Polizisten zu töten«, meint Nomi Sladko, deren Wohnung im Juli durchsucht worden war. Sie wird des schweren Landfriedensbruchs, des Widerstands gegen Polizeibeamte und der versuchten Gefangenenbefreiung beschuldigt. »Aber diese Beweise gibt es nicht.« Auf dem von der »SZ« veröffentlichten Video sieht man, wie 24111 ihr mehrfach gegen den Kopf schlägt, zuletzt so stark, dass sie zu Boden geht. Der Schlag gegen ihre Schläfe ist der letzte, bevor sich 24111 – augenscheinlich verletzt – in den Kreis seiner Kollegen zurückzieht.

Nach eigenen Angaben verlor Nomi Sladko durch die Schläge das Bewusstsein und blutete aus dem Ohr. Zusammen mit dem European Legal Support Center (ELSC) verklagte sie die Polizei wegen schwerer Körperverletzung und falscher Anzeige. Es habe in den vergangenen vier Monaten jedoch noch keine Reaktion gegeben.

Über Stunden hinweg hatten mehrere Hundert Polizist*innen die Demonstrierenden eingekesselt; sie verhafteten Sprecher*innen und prügelten immer wieder auf die Menge ein. Vonseiten der Protestierenden kam es zu Flaschen- und Farbwürfen. 57 Personen wurden festgenommen. Clemens Arzt, der jahrelang Polizist*innen ausgebildet hat und selbst bei der N77 dabei war, äußerte sich schockiert über das Ausmaß der Polizeigewalt. »Ich kenne kein anderes Bundesland, wo so rabiat gegen Versammlungen vorgegangen wird, wenn sich Leute mit Gaza solidarisieren«, wird Arzt, ehemaliger Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht, in der »SZ« zitiert.

»Natürlich war die Polizei sehr unglücklich über die Darstellung in nationalen und internationalen Medien«, sagt Sladko. Die Durchsuchungen hält sie für Schikane: »Warum noch Beweise sichern, wenn schon längst alle in nationalen und internationalen Medienplattformen veröffentlicht wurden?« Die Durchsuchungsbefehle wurden in allen Fällen Ende Juni ausgestellt, also vor der Veröffentlichung der Gegenbeweise. Nach der Veröffentlichung der »SZ«-Recherche am 11. Juli hätten sie auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden müssen – doch das geschah anscheinend nicht.

Hausdurchsuchungen sind ein enormer Eingriff in die Privatsphäre und für die meisten Betroffenen eine große psychische Belastung. In den vergangenen zwei Jahren wurden sie regelmäßig bei palästinasolidarischen Aktivist*innen angewendet. Es drängt sich die Frage auf, inwiefern diese Durchsuchungen neben einer möglichen Aufklärung des Falles – obwohl die Sachlage dank der veröffentlichten »SZ«-Recherche zweifelsfrei geklärt erscheint – auch eine strafende Komponente erfüllen sollen. Führt die Berliner Polizei einen enormen Eingriff in die Privatsphäre bekannter palästinasolidarischer Aktivist*innen durch, um sie einzuschüchtern?

Der Journalist Mohannad Darabee hat das Video aufgenommen, das die Darstellung der Polizei zu widerlegen scheint. Er sei nie von ihr kontaktiert worden, berichtet er »nd«. In seine Wohnung wurde Ende August eingebrochen. Die Täter*innen haben »alles auf den Kopf gestellt«. Mehrere wertvolle Kameras seien liegen gelassen worden, nur etwas Geld und Schmuck sei mitgenommen worden. Das Videomaterial hätten die Einbrecher*innen nicht mitgenommen. Darabee verwahrt es an einem sicheren Ort, wie er sagt. Die Polizei habe die Untersuchung zum Einbruch inzwischen ohne Ergebnisse eingestellt.

Statt in Rufen zur Aufklärung übten sich verschiedene Politiker*innen von CDU bis SPD sofort in der Instrumentalisierung des angeblichen Angriffs auf den Polizeibeamten. Die politische Stoßrichtung, die damit legitimiert werden sollte: eine Verschärfung des Berliner Versammlungsgesetzes, vor allem die Wiedereinführung des Begriffs der »öffentlichen Ordnung«.

»Öffentliche Ordnung« ist ein sehr weitgreifender Begriff, der es Polizei und Politik auch erlaubt, unliebsame politische Stimmen mit starken Repressionen zu belegen. Der Begriff war 2021 aus dem Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz gestrichen worden, gegen den Willen verschiedener Polizeibehörden und Politiker*innen.


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NEUER BEITRAG04.12.2025, 15:04 Uhr
Nutzer / in
arktika

"Durchsetzung von Unrecht ihr Auftrag."
Das bringt es kurz u. knapp auf den Punkt ... - zu welchem Zweck, das braucht hier ja wohl nicht noch einmal ausgeführt zu werden, denke ich.

Aber die Primärziele - erst einmal die Verhinderung unerwünschter Aussagen/Informationen überhaupt u. Diskussionen zu ebensolchen sowie allgemeine Einschüchterung/Abschreckung - werden konkret jedesmal erreicht. Wenn auch i. d. R. nicht für lange. Dafür aber immer wieder aufs Neue bei der nächsten sich dem Staat bietenden Gelegenheit. Und die Kosten ...? Drauf geschissen, dafür ist schließlich Geld da ...
NEUER BEITRAG04.12.2025, 15:18 Uhr
Nutzer / in
arktika

"»Öffentliche Ordnung« ist ein sehr weitgreifender Begriff, der es Polizei und Politik auch erlaubt, unliebsame politische Stimmen mit starken Repressionen zu belegen."
Eben! Und auch wenn dieser Begriff doch sehr an Kaiserreich u. Pickelhaube erinnert, so läßt sich von Nacktbadenden über "Gammler im Stadtpark" und Fußballfans bis hin zu politisch unliebsamen Meinungen (bzw. deren öffentlicher Äußerung) sich - mit ein bißchen Geschmeidigkeit - wirklich ALLES, was diese "stört", aus der großen Gemeinschaft der "Deutschen", die für den künftigen Krieg gg. Rußland ja irgendwie geschaffen werden muß, exkludieren. Sozusagen die Zigeuner und Juden von morgen. "Ruhe ist die erste Bürgerpflicht!" Wer nicht das Maul hält und gute/r Volkgenosse/in werden will, ...
NEUER BEITRAG05.12.2025, 04:51 Uhr
EDIT: FPeregrin
05.12.2025, 12:54 Uhr
Nutzer / in
FPeregrin

... und hierauf läuft die vorbereitende "begriffliche" Artillerie für die Vorbereitung einer faschistischen Machtübertragung hinaus. Man könnte "gesundes Rechts-/Volks-Empfinden", "Stadtbild" und ähnlichen Zirkus hinzufügen - Hauptsache ist, der tatsächliche außersprachliche Inhalt bliebt vage genug, daß am sich unter der aktualen Bezeichnung denken kann, was man gerne hätte. Das ist in der philosophischen Sache verbunden mit:

#Postmodernismus
#Pragmatismua

... mit dem, was uns herrschaftspraktisch blüht:

#FaschismusAnDerMacht
#DrohenderFaschismus
#FaschistischeGefahr

Btw. in dunkler Stunde und ohne ernstliche Weiterungsabsicht!: Das ist seit vielen Jahren hier Thema. Die Anzeichen werden offensichtlich, daß die letzten verhashtaggten Prognosen richtig sind. Die Opponenten von Anno Dunnemals sind über alle Berge, in Löchern oder sonstwo. Die Schmerzen der Folterbank werden dem Sehenden aber kaum weniger spürbar sein als dem Blinden. Gibt es einen historischen Überlebens-"Sinn" der Blindheit? - Die Frage wird hegelianischer, als mit lieb ist ...
• Schau mal: ziemlich ähnliche Diskussionen in den www.secarts.org-Foren
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Das Land säubern von allem "Undeutschen" - am besten es gar nicht erst reinlassen!!! Koste es soviele Tote - undeutsche natürlich nur! - wie es wolle. Der Traum der bekennenden Nazischreihälse mit ihren 'Auslän...mehr FPeregrin 18.08.2025
arktika 21.05.2025
arktika 21.05.2025
NEU Imp.: Hegemonieverlust & Konkurrenz
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Ich mache hier mal einen Thread auf, in dem hoffentlich einmal wieder diskutiert wird: Die völlig richtige strategische wie taktische Hauptfeindorientierung - in Deutschland die auf den dt. Imp. als Hauptfeind d...mehr FPeregrin NEU 24.01.2026
FPeregrin NEU 24.01.2026
FPeregrin NEU 24.01.2026
Italien 1969: Strategie der Spannung
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In der jW von morgen steht ein sehr interessanter Artikel von Gerhard Feldbauer zur Geschichte der "Strategie der Spannung" des Klassenfeinds. Dergleichen dürfte auch heute - erst recht - immer wieder zum Arsenal ...mehr FPeregrin 11.12.2019
FPeregrin 11.12.2019
Zu Erfindung und Funktion des 'Holodomor'
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Zu einer der dreistesten und erfolgreichsten Geschichtslügen des Klassenfeinds - den sog. "Holomodor" - heute in der jW ein lesenswerter Artikel von Thanasis Spanidis m.d.T. Der erfundene Völkermord, dessen letzte...mehr FPeregrin 12.12.2022
FPeregrin 01.12.2022
FPeregrin 01.12.2022