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Von gr

Trotz vielfältiger Stellungnahmen und Proteste von über 60 Organisationen gegen dieses Ausgrenzungsgesetz, von den Gewerkschaften über die Wohlfahrtsverbände bis hin zu den Grünen und der SPD, hat es die CSU mit ihrer Mehrheit im Landtag im Dezember 2016 beschlossen.


Seit 1. Januar 2017 ist das bayerische „Integrationsgesetz“ in Kraft. Über 16 Stunden lang stritten die Oppositionsparteien SPD und Grüne mit der CSU über jeden einzelnen Artikel, um ihren Protest noch einmal deutlich zu machen. Doch die CSU hielt daran fest, obwohl im Sommer bereits ein Bundesintegrationsgesetz beschlossen worden ist. Dieses Bundesgesetz strotzt bereits von Sanktionsandrohungen gegenüber Asylbewerbern. Die Behörden können danach selbst anerkannten Asylbewerbern vorschreiben, wo sie zu wohnen haben, und erfüllt damit Forderungen der CSU. Doch das reicht der CSU offensichtlich nicht, sie will noch mehr. Und so erhält zum ersten Mal in dieser Republik mit dem bayerischen „Integrationsgesetz“ eine undefinierbare deutsche Leitkultur Gesetzeskraft. Damit wird Willkür statt Recht zum Gesetz.

Denn was soll das heißen, wenn Menschen, die in dieses Land geflohen sind, zur „unabdingbaren Achtung der Leitkultur“ verpflichtet werden? Wenn Medien diese vermitteln sollen, Lehrkräfte und Erzieherinnen im Sinne dieser Leitkultur bilden und erziehen müssen? Wer legt fest, was das ist und wann man gegen diese Verpflichtung verstößt? Was bedeutet es, wenn jeder, der durch „demonstrative Regelverstöße“ oder „Verunglimpfen“ auffällt oder durch „offenkundig rechtswidriges Verhalten“ erkennen lässt, dass ihm die „Rechts- und Werteordnung … unbekannt oder gleichgültig ist“, durch die Sicherheitsbehörden verfolgt und zu einem Wertekurs verpflichtet werden kann, was ausdrücklich für uns alle gilt?

Es gibt in diesem Staat unzählige Gesetze und Verordnungen, die vorschreiben, was im privaten und öffentlichen Leben erlaubt und vor allem was verboten ist. Was ist das nun für ein Verhalten, das offensichtlich keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist, aber trotzdem durch die Sicherheitsbehörden verfolgt werden kann? Die CSU argumentiert natürlich mit solchen Dingen wie dem Tragen einer Burka. Sie weiß, dass eine solche Kleiderordnung für viele hier befremdlich ist und als Symbol für die Unterdrückung der Frau angesehen wird.

[file-ebooks#135]Doch wenn nun gerade die CSU sich über die Unterdrückung der Frauen empört, die gleichzeitig immer noch schärfere Sondergesetze zur Entrechtung ganzer Bevölkerungsgruppen, egal ob Mann, Frau oder Kind, durchsetzt und weitere verlangt, dann stimmt da doch so einiges nicht. Es geht eben nicht darum. Bei einer der Anhörungen zu diesem Gesetzesvorhaben hat ein CSU-ler zu diesen Gesetzespassagen erklärt, dass jeder, dem es hier nicht passt, von jedem angezeigt werden kann. Was hat das noch mit demokratischem Recht zu tun? Nichts. Dieses Gesetz ebnet einer faschistischen Gesinnungsschnüffelei den Weg und damit der Entrechtung aller.

Doch damit wir Arbeiter, Angestellten, Handwerker oder Bauern das nicht merken, wird uns vorgegaukelt, wir und unsere Kultur wären durch die aus anderen Ländern geflüchteten Arbeiter, Bauern oder Handwerker bedroht. Deshalb sollen wir Deutsche, egal ob Arbeiter oder Kapitalist, mit einer völkischen deutschen Leitkultur zusammengeschweißt werden gegen die Fremden und das Fremde. Das ist der Sinn dieses Gesetzes.

Dazu wird auch gleich klar gemacht, dass Deutschsein nicht gleichbedeutend ist mit der deutschen Staatsbürgerschaft. Denn selbst wenn man bereits die deutsche Staatsangehörigkeit hat, „in besonderer Weise integrationsbedürftig“ ist, außerhalb der BRD geboren und „nach 1955 zugewandert“ ist oder man „einen Eltern- oder Großelternteil hat, der diese Bedingungen erfüllt“, so gelten die Regelungen dieses Gesetzes über die Integrationsförderung ebenfalls – so steht es in diesem Gesetz. Geht es nach der CSU, ist damit z.B. eine Kollegin mit deutschem Pass, aber mit türkischen Wurzeln, keine richtige Staatsbürgerin.

Die bayerische Staatsregierung behauptet, dadurch sollen doch nur all die Einwanderer, die noch nicht so gut Deutsch sprechen, die Chance auf einen Deutschkurs bekommen. Doch wenn es darum ginge, bräuchte es nur eine schlichte Verordnung, dass jeder, der hier lebt und einen Deutschkurs braucht, auch einen besuchen kann. Die CSU aber bleibt bei ihren an die Rassengesetze während des Faschismus 1933 bis 1945 erinnernden Formulierungen. Wir „Volksdeutsche“ wieder gegen den Rest der Welt? Das Bündnis gegen dieses Ausgrenzungsgesetz prüft nun eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Doch das allein wird nicht reichen. Es braucht uns alle, um diesem gefährlichen Treiben Einhalt zu gebieten.


Aus: Auf Draht, 31.01.2017


 
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